Forum: Infektion & Prävention - Corona und mRNA-Impfstoff

0 Lesezeichen
:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

"Thorsten St. wird Dir unverzüglich vorrechnen, dass die 424.177 Fälle von Fatigue angesichts der milliardenfachen Impfung in Europa eine lächerlich geringe Anzahl ist,"

Albrecht, sollst auch mal Recht haben.

424.177 Fälle von Fatigue nach Impfung von ~75% von 449Mio. EU Bürgern. D.h. 424.177 von 336.750.000, oder 0,126%.
Und das dezogen auf eine Symptomatik die in der Allgemeinbevölkerung eine generelle Prävalenz im niedrigen einstelligen Prozentbereich hat. Sollte man nicht unbedingt auf die leichte Schulter nehmen, aber auch nicht überdramatisieren.

Und hinzu kmommt:

Angesichts der nahezu identischen Antigensequenz des Spike-Proteins bei Impfung und Infektion scheint ein gemeinsamer Pathomechanismus von LC und PVS plausibel

Wie Albrechts/Oles Quelle ausführt.

Es wäre also interessant zu wissen, wie die vergleichbaren Zahlen nach Corona-Infektion aussehen:

Eine Meta-Analyse von gepoolten Daten aus zehn Kohortenstudien aus UK zeigt, dass die Häufigkeit von Long-COVID-Symptomen mit funktionellen Einschränkungen im Alltag nach 4 bis 12 Wochen zwischen 3,0 % und 13,7 % und nach 12 Wochen zwischen 1,2 % und 4,8 % liegt (Thompson et al. 2022).

Wieder einmal stellt sich die Infektion, als schwerwiegender und komplikationsreicher dar. Je nachdem, auf welche Zahlen man zugreift, Faktor 10 - >100. Aber derartige Relationen und Zusammenhänge wollen unsere Queries ja tunlichst nicht näher thematisieren.

 

Um ihre "Argumentation" gleich vorweg zu nehmen:
O./A.: Ja, aber häufiger geimpft bedeutet ja auch häufiger infiziert und damit noch höherers Risko für Fatigue.
Th: Das ist aber nach wie vor nur eine Behauptung (mehr Impfung = mehr infektion), die auch durch Wiederholungen nicht besser wird.
O./A.: Kannst du ausschließen, dass bei den Infizierten nicht auch Nebenwirkungen auf die Imfpung zrückzuführen sind?
Th.: Natürlich kann ich das nicht ausschließen. Genausowenig wir ihr sicher belegen könnt, dass genau die Imfung die Ursache ist.

2 Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
Albrecht 2981 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Ole,  

"..Auffällig ist indes, dass per 1. Mai 2024 in der Nebenwirkungsdatenbank der European Medicines Agency (EMA) europaweit 424.177 Fälle von Fatigue nach Impfung verzeichnet sind [10]. Bei mehr als zwei Dritteln davon (68 Prozent) ist keine vollständige Erholung dokumentiert..."

Thorsten St. wird Dir unverzüglich vorrechnen, dass die 424.177 Fälle von Fatigue angesichts der milliardenfachen Impfung in Europa eine lächerlich geringe Anzahl ist, die ihn nur darin bestärkt, die modRNA-Gentherapie weiterhin als das beste Mittel gegen die Coronainfektion anzusehen wie überhaupt die modRNA-Gentherapie der medizinische Fortschritt als solcher ist. Und Thomas hat ja bereits seine fachpsychiatrische Diagnose bekannt gegeben.

 

LG, Albrecht ( 16.09.2024 )

Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
Ole 1536 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej,

Post-Vac-Syndrom – langfristig Krank nach COVID-19-Impfung

Das deutsche Spontanmeldesystem ist für derlei Analysen, wie das PEI selbst einräumt, zudem wenig geeignet, unter anderem weil „die Anzahl der geimpften Personen je Region nicht bekannt ist“ [9].

Auffällig ist indes, dass per 1. Mai 2024 in der Nebenwirkungsdatenbank der European Medicines Agency (EMA) europaweit 424.177 Fälle von Fatigue nach Impfung verzeichnet sind [10]. Bei mehr als zwei Dritteln davon (68 Prozent) ist keine vollständige Erholung dokumentiert.

https://www.bayerisches-aerzteblatt.de//inhalte/details/news/detail/News/post-vac-syndrom-langfristig-krank-nach-covid-19-impfung.html

Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Wahnsinn   Albrecht.  Dafür,  dass es angeblich so irrelevant für dich ist, war es aber doch irre relevant für dich. Hättest ja gleich sagen können, "ok  ist eine bedingte Zulassung". Aber Dann hättest du ja so ein schönes Narrativ beschädigt und dein Märchenerzähler Medium diskreditiert; und das kannst du schlicht nicht. 

Halte uns ruhig auf dem Laufenden,  bezüglich des Verfahrens durch die Instanzen. Aber bitte nicht mit erfundenen Aussagen/Zitaten.

207 Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
Thomas V. 6188 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Mach das Albrecht, darf auch etwas mehr sein:))

257 Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
Albrecht 2981 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thomas,  

"Aber ist es nicht schön, dass die beiden Thos hier im Forum, als Regulativ die verdrehte Welt der Querdenker immer wieder aufdröseln und geradebiegen?

Ich meine ja!"

Zur Vollendung Deiner Selbstbeweihräucherung werde ich Dir gleich noch ein Pfund Weihrauch schicken !

 

LG, Albrecht ( 12.09.2024 )

3 Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
Albrecht 2981 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thorsten St.,

"..Wir können diese Thematik gerne wieder aufgreifen, wenn du uns das EInhorn der Nofallzulassung für Deutschland /EU präsentierst,.."

Nein. Ich werde dann auf das Thema zurückkommen, wenn das Bundesverfassungsgericht über die vom Verwaltungsgericht Osnabrück gestellten Fragen entscheidet und dann auch für jemanden wie Dich ersichtlich wird, dass es völlig irrelevant ist, ob der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung das Wort " Notfallzulassung " gebraucht hat oder nicht. Denn es ist völlig absurd, an den von Dir als falsches wording bezeichneten Begriff irgendeine tatsächliche oder rechtliche Folgerung im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit zu knüpfen.

Dieser Satz aus der gerichtlichen Pressemitteilung der VG Osnabrück enthält den Kern des Verfahrens:

"..Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen..."

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?s=09  

 

LG, Albrecht ( 12.09.2024 )

Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
Thomas V. 6188 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Albrecht, wenn du die Entwicklung der Einführung der Impfung mal zurückerinnerst, wirst du dich sicher daran erinnern, dass es in Deutschland die Diskussion gab, warum der Impfstoff, im Gegensatz zu anderen Ländern, noch nicht auf dem Markt ist.

Der Grund war, andere Länder ließen eine Notfallzulassung aufgrund der nationalen Notlage zu, die EU aber aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht. Später kam es dann zur bedingten Zulassung, die rechtlich ujd sicherheitstechnisch umfangreicher aufgestellt ist.

So gesehen hast du völlig Recht, wenn du den Rechtsweg  einer Notfallzulassung als Quatschjura bezeichnest! 

Interessanterweise hat die QD-Szene den Begriff Notfallzulassung für sich etabliert, was vermutlich dramatischer klingen sollte, aber...mal... wieder eine Verzerrung der Fakten darstellt.

Aber ist es nicht schön, dass die beiden Thos hier im Forum, als Regulativ die verdrehte Welt der Querdenker immer wieder aufdröseln und geradebiegen?

Ich meine ja!

129 Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Albrecht, du willst es nicht verstehen, oder?

"dann erkläre doch mal die praktischen und rechtlichen Unterschiede zwischen "Notfallzulassung" und " bedingter Zulassung "

Es gibt in Deutschland und der EU nicht das Instrument der "Nofallzulassung" für z.B. Impfstoffe. Daher erübrigt sich die Frage nach praktischen und rechtlichen Unterschieden. Gneauso könntest du nach den praktischen und rechlichen Unterschieden beim Halten von Pferden oder Einhörnern fragen.

Also nochmal:

  • Für Impfstoffe in Deutschland und der EU gibt es die Möglichkeit der "bedingten Zulassung" (Wenn du wissen willst, was das bedeutet, frage Tante Google)
  • Für Impfstoffe in Deutschland und der EU gibt es keine "Notfallzulassung".

Und selbstredend kann vor Gericht nur ein existierender Sachverhalt diskutiert werden und kein herbeiphantasierter/eingebildeter. Deutsche Gerichte können also über eine bedingte Zulassung von Impfstoffen oder den Diebstahl von lebenden Pferden verhandeln, aber nicht über eine nichtexistente Notfallzulassung oder den Diebstahl von lebenden Einhörnern.

Und selbstverständlich benutzen sie dann auch das richtige Wording und bezeichnen das gestohlene Pferd nicht als Einhorn.

- THE END -

 

Wir können diese Thematik gerne wieder aufgreifen, wenn du uns das EInhorn der Nofallzulassung für Deutschland /EU präsentierst,

163 Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
Albrecht 2981 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thorsten St.,

"..aber wir streiten hier gerade über das Thema Nofallzulassung ind Deutschlan, bzw. der EU.."

ich streite hier über gar nichts, ich stelle nur fest, dass Du meine Frage vom 08.09.2024 

"dann erkläre doch mal die praktischen und rechtlichen Unterschiede zwischen "Notfallzulassung" und " bedingter Zulassung ". ", 

der Deine Feststellung vom 07.09.2024 vorausgegangen ist:

"..Es, hat nie eine Notfallzulassung des Corona-Impfstoffes gegeben. Die Beteilgten an so einem Gerichtsverfahren hätten so einen Wording-Fehler nie begangen. .."

immer noch nicht beantwortet hast gechweige denn, woher Du weisst, dass die " Beteilgten an so einem Gerichtsverfahren ...  so einen Wording-Fehler nie begangen [ hätten ] . .." ,woraus Du dann ableitest, dass die Berichte über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht unzutreffend sein müssen.

 

LG, Albrecht ( 12.09.2024 )

Personen gefällt dieser Kommentar Diese Funktion steht nur mit einem Forum-Account zur Verfügung.
Copyright © 2013-gegenwärtig Magento, Inc. Alle Rechte vorbehalten.