Forum: Infektion & Prävention - Corona und mRNA-Impfstoff
Hallo Thorsten St . und Thomas,
Ihr müsst Euch unbedingt an Ugur Sahin wenden, dass er die fehlerhafte Pressemitteilung aus seinem Unternehmen vom 21.12.2020 korrigert, denn er weiss offensichtlich nicht, was nur Thorsten St. weiss, dass nämlich
" das Intrument der "Notfallzulassung" kommt dagegen im Bereich Pflanzenschutz zur Anwendung. .."
Pressemitteilung
Pfizer und BioNTech erhalten erste EU-Zulassung für einen COVID-19-Impfstoff
21. December 2020
Mit dieser EU-Zulassung in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten hat der COVID-19-Impfstoff nun bedingte Marktzulassung, Notfallzulassung (Emergency Use Authorization) oder vorübergehende Zulassung in insgesamt mehr als 40 Ländern erhalten. Weitere Zulassungsanträge werden im Moment in verschiedenen Ländern geprüft, wobei mehrere Zulassungsgenehmigungen in den nächsten Wochen erwartet werden.
https://investors.biontech.de/de/news-releases/news-release-details/pfizer-und-biontech-erhalten-erste-eu-zulassung-fuer-einen-covid/
" Achdo, ja, damit bleiben die vermeintlichen Aussagen über Notfallzulassung Quatschjura. , !!!!
LG, Albrecht ( 12.09.2024 )
"Du bist doch derjenige, der immer behauptet, kein betreutes Denken zu benötigen und dann forderst du bei Thorsten Betreuung im Denken an... "
Und entgegen des Vorwurfs, ich würde meine (stillen) Leser bei Denken betreuen, leite ich meine (nicht ganz so stillen) Leser lieber an, eigenes Denkvermögen zu entwickeln. Daher vermittle ich in solchen Fällen lieber die Anleitung (zum Suchen), als die Ergebnisse direkt zu präsentieren ;-)
Um auf Albrechte ursprüngleiche "Frage" zurück zu kommen (dann erkläre doch mal die praktischen und rechtlichen Unterschiede zwischen "Notfallzulassung" und " bedingter Zulassung "): für eine bedingte Zulassung gibt es ein entsprechendes (juristisches) Regelwerk, da es sich hier auch um einen definierten und feststehenden Begriff handelt. Der Begriff, bzw. das Intrument der "Notfallzulassung" kommt dagegen im Bereich Pflanzenschutz zur Anwendung.
Wenn unser Albrecht hier abweichende Informationen zur Verfügung hat, so ist er hiermit aufgrufen, diese mitzuteilen und zu belegen. Ganz speziell hinsichtlich einer behauptetetn Notfallzulassung für Corona-Impfstoffe in Deutschland / der EU. Wenn es derlei gäbe, bitte verlinken!
Albrecht, das hat mit entscheiden weniger zu tun als mit wahrnehmen. Du fragst und fragst, stattdessen solltest du dich lieber selbst darum bemühen, dir deine Fragen zu beantworten. Du bist doch derjenige, der immer behauptet, kein betreutes Denken zu benötigen und dann forderst du bei Thorsten Betreuung im Denken an... Dieses wollte ich lediglich einmal herausarbeiten.
Hallo Thomas,
"...unberechtigterweise..."
Seit wann entscheidest Du darüber und aufgrund welcher Norm, ob eine meiner Fragen berechtigt oder unberechtigt ist ?
LG, Albrecht ( 12.9.2024 )
Wie lange fordert Albrecht...unberechtigterweise...die Erklärung zwischen Notfallzulassung und der bedingten Zulassung? Statt tagelang, über mehrere Zeilen seine Unkenntnis zur Schau zu stellen, hätte eine kurze Googleanfrage gereicht.
Das ist es, wenn ich euch QDs bitte, bevor ihr euch im Forum in seitenlänge Monologe stürzt bitte, eure Aussagen erstenmal zu recherchieren - vor allem dann, wenn diese Aussagen von einschlägig bekannten Medien kommen!
Es ist etwas albern, wenn man einerseits den Journalismus z.B wegen "Staatstreue" rügt, andererseits aber selbst, die einfachsten Regeln des Journalismus nicht kennt, oder nicht beachtet.
Albrecht, welcher Impfstoff ist Deutschland oder der EU per WHO induzierter Notfallzulassung in Verkehr gebracht worden?
Was den Unterschied zwischen Notfallzulassung und bedingter Zulassung angeht, den habe ich schon vor Jahren erläutert und verlinkt. Schau einfach mal in meine älteren Beiträge.
Ansonsten:
https://lmdfdg.com/?q=unterschied+Notfallzulassung+und+bedingte+Zulassung+
Hallo Thorsten St.,
ich lese gerade in einem Artikel folgendes:
"..Im Laufe mehrerer Jahrzehnte wurden wichtige Schlupflöcher in der Regulierung von Gegenmaßnahmen in das Gesetzbuch eingeführt, vor allem die Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, EUA) . Auf internationaler Ebene können Verteidigungsverträge und Bioverteidigungsabkommen die regulatorischen Hürden senken, sodass eine Notfallzulassung in einem Land auch auf andere Länder übertragen werden kann. Die Notfallzulassung ( Emergency Use Listing , EUL) der WHO erreicht dies weltweit. Die EUL wurde erstmals für die Covid-Impfstoffe verwendet .."
Dabei fällt mir ein, dass Du meine Frage vom 08.09.2024
"dann erkläre doch mal die praktischen und rechtlichen Unterschiede zwischen "Notfallzulassung" und " bedingter Zulassung ". ",
der Deine Feststellung vom 07.09.2024 vorausgegangen ist:
"..Es, hat nie eine Notfallzulassung des Corona-Impfstoffes gegeben. Die Beteilgten an so einem Gerichtsverfahren hätten so einen Wording-Fehler nie begangen. .."
immer noch nicht beantwortet hast gechweige denn, dass Du erläutert hättest, welcher Unterschied sich aus den von Dir angeführten Zulassungsmodalitäten für die in praxi verhängten Coronamassnahmen ergeben hätte.
LG, Albrecht ( 11.09.2024 )
Liebe Foristen,
ein aufschlussreicher Artikel zum Thema, was die Impfstoffindustrie schon früh wusste über die impfstoffassoziierten verstärkten Atemwegserkrankungen (VAERD) :
"..Das PEI sagte aber in seinem Paper von 2021, dass Versuchstiere einen humanisierten ACE2 Rezeptor haben müssen huACE2, weil man sonst ja die Schäden durch das Spike-Protein nicht merken würde.
Da Wildtyp-Mäuse (wt) keine SARS-CoV-2-Infektion zulassen, werden für COVID-19-impfstoffbezogene Studien im Mausmodell huACE2-transgene Mäuse verwendet, die den menschlichen ACE2-Rezeptor auf Zellen exprimieren und daher leicht mit SARS-CoV-2 infiziert werden und einen eindeutigen Krankheitsphänotyp entwickeln.
Dumm nur, dass das keiner gemacht hat, weder J&J, noch Astra, noch Moderna, noch BioNTech/Pfizer. So hat man es “geschickt” vermieden, Schäden durch die Payload, also das Spike-Gen kodierte Spike-Protein überhaupt auch nur zu detektieren.
Log das PEI oder war es gutgläubig?
https://open.substack.com/pub/drbine/p/was-johnson-and-johnson-wusste-teil?utm_source=share&utm_medium=android&r=1v4juj
LG, Albrecht ( 10.09.2024 )
Keine Ahnung, Albrecht, wie du so einer Whataboutism-Schlussfolgerung kommst...
Hallo Thorsten St.,
ja natürlich, weil sich der bayerische Verfassungsschutz mit russischer Desinformation beschäftigt, ist nicht nur der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück eine vom Kreml ausgeheckte Lüge, am besten ist es, gleich das Verwaltungsgericht Osnabrück als fake-Gericht anzusehen. Deine von Dir erfundenen Stillen Leser werden Dir begeistert zustimmen.
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?s=09
LG, Albrecht ( 08.09.2024 )