Forum: Infektion & Prävention - Corona und mRNA-Impfstoff
Keine Ahnung, Albrecht, wie du so einer Whataboutism-Schlussfolgerung kommst...
Hallo Thorsten St.,
ja natürlich, weil sich der bayerische Verfassungsschutz mit russischer Desinformation beschäftigt, ist nicht nur der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück eine vom Kreml ausgeheckte Lüge, am besten ist es, gleich das Verwaltungsgericht Osnabrück als fake-Gericht anzusehen. Deine von Dir erfundenen Stillen Leser werden Dir begeistert zustimmen.
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?s=09
LG, Albrecht ( 08.09.2024 )
Albrecht, meine stillen Leser kennen den Unterschied oder sind in der Lage ihn selbst zu recherchieren. Ggf. sogar in meinen alten Beiträgen ;-)
Übrigens, zur neuerdings so gerne von dir bemühten Berliner-Zeitung:
Aus Sicherheitskreisen war es bereits zu hören, jetzt macht es der Verfassungsschutz Bayern in seiner Analyse zu russischer Desinformation amtlich: Holger Friedrichs @berlinerzeitung in einer Reihe mit Tichy, BSW-Dagdelen, Elsässers Compact, Weltwoche, Junge FReinheit.
Hallo Thorsten St.,
Ich habe Dich konkret nach den praktischen und rechtlichen Unterschieden zwischen "Notfallzulassung" und " bedingter Zulassung " gefragt.
Was hätte sich denn an der Corona-Impf-Politik in Deutschland geändert, wenn der von Dir als richtig angesehene Begriff verwendet worden wäre ?
Jetzt sag doch Deinen 270 Stillen Lesern im forum, dass Du diese einfache Frage nicht beantworten kannst und dass sie besser daran tun, in Zukunft Deine Kommentare zu verwerfen. Sie werden sich dann weniger mit Pseudowissen belasten.
LG, Albrecht ( 08.09.2024 )
Wow Albrecht, noch eine Quelle, in der nicht einmal das Wort "Notfallzulassung" vorkommt!
Aber hey, arbeite du dich ruhig an Tippfehlern oder Autokorrektur ab.
Better bei die Fische ;-)
Hallo Thomas,
".. Interessant Albrecht! Woher hast du eigentlich deine Informationen über die " Notfallzulassung"? Hellsehung durch TKP?.."
Deine "Argumente" werden immer läppischer !
Über den Verlauf des Rechtsstreites vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück kannst Du Dich hier informieren, falls Du es in treuer Gefolgschaft zu einem Herrn Thorsten St. nicht vorziehst, das alles für im Kreml ausgebrütete fake- news zu halten, was Deiner geistigen Bequemlichkeit natürlich sehr zupass käme:
https://blog.bastian-barucker.de/osnabrueck-anwaeltin-beschreibt-gerichtsverhandlung-mit-lars-schaade/
LG, Albrecht ( 08.09.2024 )
Protokolle über mündliche Verhandlungen werden nicht veröffentlicht.
Interessant Albrecht! Woher hast du eigentlich deine Informationen über die " Notfallzulassung"? Hellsehung durch TKP?
Hallo Thomas,
"Kein Wort über "Notfallzulassung" oder Bestätigung der anderen angeblichen Zitate/Aussagen.
Wieder einmal der QD-Klassiker: Aussagen treffen, eine Quelle benennen, der interessierte Leser stellt dann aber fest, dass das gesagte von der Quelle gar nicht gedeckt wird.
Mal wieder Fakenews vom Übelsten!
Aber pikiert reagieren, wenn man ihre Phantasien nicht für voll nimmt!"
In geradezu beschämender Weise offenbarst Du Deine völlige Unkenntnis darüber, was in einem Rechtsstreit nicht veröffentlicht wird ( Deinem von Dir bewunderten Vorbild namens Thorsten St. Insoweit folgend ) :
Protokolle über mündliche Verhandlungen werden nicht veröffentlicht.
Hier kannst Du Dich informieren:
Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG)
29.Paragraph
(1)Absatz einsDie Erkenntnisse sind im Namen der Republik zu verkünden und auszufertigen. Sie sind zu begründen.
(2)Absatz 2Hat eine Verhandlung in Anwesenheit von Parteien stattgefunden, so hat in der Regel das Verwaltungsgericht das Erkenntnis mit den wesentlichen Entscheidungsgründen sogleich zu verkünden.
(2a)Absatz 2 aDas Verwaltungsgericht hat im Fall einer mündlichen Verkündung die Niederschrift den zur Erhebung einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof legitimierten Parteien und Organen auszufolgen oder zuzustellen. Der Niederschrift ist eine Belehrung anzuschließen...
Über den Verlauf des Rechtsstreites vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück kannst Du Dich hier informieren, falls Du es in treuer Gefolgschaft zu einem Herrn Thorsten St. nicht vorziehst, das alles für im Kreml ausgebrütete fake- news zu halten, was Deiner geistigen Bequemlichkeit natürlich sehr zupass käme:
https://blog.bastian-barucker.de/osnabrueck-anwaeltin-beschreibt-gerichtsverhandlung-mit-lars-schaade/
LG, Albrecht ( 08.09.2024 )
Kleiner Tip Albrecht. Gebe mal die Worte ein: better luck next time...na?
Plötzlich taucht das Wort Butter, oder bitter auf...nennt sich Autokorrektur. Deine Schlussfolgerung ist mal wieder falsch. Vermutlich benötigst du deswegen die tägliche Predigt durch tkp. Ich glaube du selbst nennst das "betreutes Denken", oder war das Oweh?
Hallo Thorsten St.,
Ich habe Dich konkret nach den praktischen und rechtlichen Unterschieden zwischen "Notfallzulassung" und " bedingter Zulassung " gefragt.
Was hätte sich denn an der Corona-Impf-Politik in Deutschland geändert, wenn der von Dir als richtig angesehene Begriff verwendet worden wäre ?
Jetzt sag doch Deinen 270 Stillen Lesern im forum, dass Du diese einfache Frage nicht beantworten kannst und dass sie besser daran tun, in Zukunft Deine Kommentare zu verwerfen. Sie werden sich dann weniger mit Pseudowissen belasten.
LG, Albrecht ( 08.09.2024 )