Forum: Ernährung - Nahrung darf Erkrankungen nicht vorbeugen!!
Letztendlich ist es irre, einen Kater als "Krankheit" anzusehen. Denn der beste "Anti-Hangover-Drink", keinen Kater zu bekommen, ist immer noch der ohne Alkohol bzw. kontrolliert eingesetzt.
Die Leut' gehen "Party machen", weil die Arbeitswoche so sch... war, pilgern zum Oktoberfest, fliegen far away gen Ballermann, sonst so im Alltag sich ein Gläschen hier, ein Gläschen da "gönnen"... und sind dann "krank"... oder schon zuvor...?! Die Folgeschäden entstehen dann aus dem "chronisch krank"... ...
Ich glaub', ich bin ein Alien... ...
Denken wir uns gesund...
Frühherbstlicher Gruß
Simone
Im Urteilstext ist die Rede von "Lebensmitteln". Sind damit nur NEMs gemeint? Oder darf ich als Ingwerverkäufer dem zu Folge auch nicht mehr behaupten, dass Ingwer Erkältungen vorbeugt?
Das kommt auf die Formulierung an.
Kann vorbeugen! Ist vermutlich erlaubt.
Beugt vor! nicht, da dies nicht sicher ist.
Die Formulierung Anti-Hang-Over-Drink ist zu nah am "Beugt vor". Denn Sicherheit, dass es keinen Kater gibt, hat der Kunde natürlich nicht.
Es mehren sich die Zeichen, dass BigPharma ernst macht, oder es ist eine statistische Häufung derartiger Vorfälle.
Oder meine Wahrnehmung ist entsprechend eingefärbt.
Sicherlich ein Mix aus alledem.
Übrigens Zorex (das russische Dimaval, DMPS) ist in Russland anscheinend vom Markt genommen worden. :-(
LG
H
Oh man... Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln...
Im Urteilstext ist die Rede von "Lebensmitteln". Sind damit nur NEMs gemeint? Oder darf ich als Ingwerverkäufer dem zu Folge auch nicht mehr behaupten, dass Ingwer Erkältungen vorbeugt?
... da würde ich Obelix spontan zustimmen... allerdings, wenn Alkohol ein Zellgift ist, dann macht es uns krank... (ein Alkoholiker ist krank), nur, wenn ich mich vorsätzlich "krank" mache, wobei nicht jeder zum Alkohol greift und wir von einem Mangelzustand ausgehen können, und dann Krankschreibung erfolgt, werden da sicher einige Einspruch erheben (wollen)...
Es sei Interesse des Gesundheitsschutzes, den Begriff Krankheit weit auszulegen. "Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen", so das OLG.
Folglich sind alle krank da draußen...
Vor dem Gericht hatte ein Verein gegen die Werbeaussagen des Herstellers eines "Anti Hangover Drinks" geklagt. Nachdem das Landgericht Frankfurt der Klage stattgab, bestätigte das OLG diese Entscheidung im Berufungsverfahren.
Was'n für'n Verein war das? Passt ja ins derzeitige Bild... dieser ARD Bericht, nun dieser Artikel, die Besprebungen der EU NEMs einzuschränken etc. p.p. ...