Forum: Infektion & Prävention - Corona und mRNA-Impfstoff

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Ole 1385 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej,

Post-Vac-Syndrom – langfristig Krank nach COVID-19-Impfung

Das deutsche Spontanmeldesystem ist für derlei Analysen, wie das PEI selbst einräumt, zudem wenig geeignet, unter anderem weil „die Anzahl der geimpften Personen je Region nicht bekannt ist“ [9].

Auffällig ist indes, dass per 1. Mai 2024 in der Nebenwirkungsdatenbank der European Medicines Agency (EMA) europaweit 424.177 Fälle von Fatigue nach Impfung verzeichnet sind [10]. Bei mehr als zwei Dritteln davon (68 Prozent) ist keine vollständige Erholung dokumentiert.

https://www.bayerisches-aerzteblatt.de//inhalte/details/news/detail/News/post-vac-syndrom-langfristig-krank-nach-covid-19-impfung.html

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Wahnsinn   Albrecht.  Dafür,  dass es angeblich so irrelevant für dich ist, war es aber doch irre relevant für dich. Hättest ja gleich sagen können, "ok  ist eine bedingte Zulassung". Aber Dann hättest du ja so ein schönes Narrativ beschädigt und dein Märchenerzähler Medium diskreditiert; und das kannst du schlicht nicht. 

Halte uns ruhig auf dem Laufenden,  bezüglich des Verfahrens durch die Instanzen. Aber bitte nicht mit erfundenen Aussagen/Zitaten.

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Thomas V. 6040 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Mach das Albrecht, darf auch etwas mehr sein:))

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thomas,  

"Aber ist es nicht schön, dass die beiden Thos hier im Forum, als Regulativ die verdrehte Welt der Querdenker immer wieder aufdröseln und geradebiegen?

Ich meine ja!"

Zur Vollendung Deiner Selbstbeweihräucherung werde ich Dir gleich noch ein Pfund Weihrauch schicken !

 

LG, Albrecht ( 12.09.2024 )

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thorsten St.,

"..Wir können diese Thematik gerne wieder aufgreifen, wenn du uns das EInhorn der Nofallzulassung für Deutschland /EU präsentierst,.."

Nein. Ich werde dann auf das Thema zurückkommen, wenn das Bundesverfassungsgericht über die vom Verwaltungsgericht Osnabrück gestellten Fragen entscheidet und dann auch für jemanden wie Dich ersichtlich wird, dass es völlig irrelevant ist, ob der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung das Wort " Notfallzulassung " gebraucht hat oder nicht. Denn es ist völlig absurd, an den von Dir als falsches wording bezeichneten Begriff irgendeine tatsächliche oder rechtliche Folgerung im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit zu knüpfen.

Dieser Satz aus der gerichtlichen Pressemitteilung der VG Osnabrück enthält den Kern des Verfahrens:

"..Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen..."

https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?s=09  

 

LG, Albrecht ( 12.09.2024 )

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Thomas V. 6040 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Albrecht, wenn du die Entwicklung der Einführung der Impfung mal zurückerinnerst, wirst du dich sicher daran erinnern, dass es in Deutschland die Diskussion gab, warum der Impfstoff, im Gegensatz zu anderen Ländern, noch nicht auf dem Markt ist.

Der Grund war, andere Länder ließen eine Notfallzulassung aufgrund der nationalen Notlage zu, die EU aber aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht. Später kam es dann zur bedingten Zulassung, die rechtlich ujd sicherheitstechnisch umfangreicher aufgestellt ist.

So gesehen hast du völlig Recht, wenn du den Rechtsweg  einer Notfallzulassung als Quatschjura bezeichnest! 

Interessanterweise hat die QD-Szene den Begriff Notfallzulassung für sich etabliert, was vermutlich dramatischer klingen sollte, aber...mal... wieder eine Verzerrung der Fakten darstellt.

Aber ist es nicht schön, dass die beiden Thos hier im Forum, als Regulativ die verdrehte Welt der Querdenker immer wieder aufdröseln und geradebiegen?

Ich meine ja!

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Albrecht, du willst es nicht verstehen, oder?

"dann erkläre doch mal die praktischen und rechtlichen Unterschiede zwischen "Notfallzulassung" und " bedingter Zulassung "

Es gibt in Deutschland und der EU nicht das Instrument der "Nofallzulassung" für z.B. Impfstoffe. Daher erübrigt sich die Frage nach praktischen und rechtlichen Unterschieden. Gneauso könntest du nach den praktischen und rechlichen Unterschieden beim Halten von Pferden oder Einhörnern fragen.

Also nochmal:

  • Für Impfstoffe in Deutschland und der EU gibt es die Möglichkeit der "bedingten Zulassung" (Wenn du wissen willst, was das bedeutet, frage Tante Google)
  • Für Impfstoffe in Deutschland und der EU gibt es keine "Notfallzulassung".

Und selbstredend kann vor Gericht nur ein existierender Sachverhalt diskutiert werden und kein herbeiphantasierter/eingebildeter. Deutsche Gerichte können also über eine bedingte Zulassung von Impfstoffen oder den Diebstahl von lebenden Pferden verhandeln, aber nicht über eine nichtexistente Notfallzulassung oder den Diebstahl von lebenden Einhörnern.

Und selbstverständlich benutzen sie dann auch das richtige Wording und bezeichnen das gestohlene Pferd nicht als Einhorn.

- THE END -

 

Wir können diese Thematik gerne wieder aufgreifen, wenn du uns das EInhorn der Nofallzulassung für Deutschland /EU präsentierst,

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thorsten St.,

"..aber wir streiten hier gerade über das Thema Nofallzulassung ind Deutschlan, bzw. der EU.."

ich streite hier über gar nichts, ich stelle nur fest, dass Du meine Frage vom 08.09.2024 

"dann erkläre doch mal die praktischen und rechtlichen Unterschiede zwischen "Notfallzulassung" und " bedingter Zulassung ". ", 

der Deine Feststellung vom 07.09.2024 vorausgegangen ist:

"..Es, hat nie eine Notfallzulassung des Corona-Impfstoffes gegeben. Die Beteilgten an so einem Gerichtsverfahren hätten so einen Wording-Fehler nie begangen. .."

immer noch nicht beantwortet hast gechweige denn, woher Du weisst, dass die " Beteilgten an so einem Gerichtsverfahren ...  so einen Wording-Fehler nie begangen [ hätten ] . .." ,woraus Du dann ableitest, dass die Berichte über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht unzutreffend sein müssen.

 

LG, Albrecht ( 12.09.2024 )

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Albrecht, du erinnerst dich vielleicht nicht mehr daran, aber wir streiten hier gerade über das Thema Nofallzulassung ind Deutschlan, bzw. der EU. Und in Deutschland gibt es das Instrument "Norfallzulassung" im Bereich Pflanzenschutz.

Andere Länder, vornehmlich außerhalb der EU, haben dagegen sehr wohl das Instrument der "Notfallzulassung". So gesehen gibt es an der Pressemitteilung von Pfizzer/Biontech, die du bemühst, auch nichts zu korrigieren:

Mit dieser EU-Zulassung in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten hat der COVID-19-Impfstoff nun bedingte Marktzulassung, Notfallzulassung (Emergency Use Authorization) oder vorübergehende Zulassung in insgesamt mehr als 40 Ländern erhalten.

Übersetzung für Albrecht und andere:

Der Impfstoff ist laut dieser Pressemeldung in nunmher über 40 Ländern in irgendeiner Form zugelassen und einsetzbar. In den 27 EU Ländern aufgrund einer bedingten Marktzulassung. In einigen anderen Ländern aufgrund von Notfallzulassungen und in wieder anderen Ländern aufgrund vorübergehender Zulassungen.

 

 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thomas, 

"..Eine Notfallzulassung ermöglicht die vorübergehende Verwendung eines Arzneimittels..."

das kann ja deswegen nicht zutreffen, weil Thorsten St., festgestellt hat:  

"..das Intrument der "Notfallzulassung" kommt dagegen im Bereich Pflanzenschutz zur Anwendung..." 

Und was stand in der Pressemitteilung von BioNTech vom 21.12.2020 ?

 

LG, Albrecht ( 12.09.2024 )

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