Forum: Infektion & Prävention - impfen gegen corona

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Carlos 937 Kommentare Angemeldet am: 18.12.2018

Ist das noch Pandemie ?

 

Allzeittief auf den Intensivstationen

Weniger künstliche Beatmungen als vor der "Pandemie"

Allzeittief bei den Krankenhausbetten.

 

Vermutlich bekommen die Krankenhäuser bald Coronazuschüsse.

 

Wenn es nach Wieler gegangen wäre, hätten wir im Dezember einen kompletten Lockdown bekommen.

 

 

 

 

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Carlos 937 Kommentare Angemeldet am: 18.12.2018

Wir befinden uns hier in einer Nische, die sich wohltuend von der allgemeine Entwicklung abhebt. Ich habe mir gerade mal die Mühe gemacht , mich mit der neuen Grünenvorsitzenden zu beschäftigen. Ricarda Lang ist stark übergewichtig und wäre aufgrund ihres Lebenslaufes in der freien Wirtschaft nicht vermittelbar. Sie hat Abitur und ohne Abschluß von 2012-2019 studiert. Selbst als Beamtin wäre sie aufgrund ihres Gewichtes nicht angenommen worden. Sie lehnt Schönheitsideale ab und engagiert sich für soziale Gerechtigkeit. Mehr hat sie nicht aufzuweisen und ist jetzt Nachfolgerin von Habeck oder Barbock. Sie ist für eine Impfpflicht über 50 ! Meine Frage- wie kann jemand, der 7 ! Jahre erfolglos Jura studiert und sich mit Schönheitsidealen und Gerechtigkeit beschäftigt, etwas zur Impfpflicht beitragen ? Und die nächste Schlußfolgerung ist, was man von der Politik überhaupt noch zu erwaten hat. Entsprechend früheren Maßstäben sind es häufig "gescheiterte " Personen, die ihr Abitur durch Laberfächer erworben haben und nie in der Wirtschaft gearbeitet haben und sich auch ansonsten "gehen lassen" und schon als junger Mensch zur vulnerablen Gruppe zählen. Wer wundert sich denn wirlich, dass Deutschland ein Vollkaskostatt geworden ist mit Politikern, die keinen Bezug zum normalen Leben haben. Charly hat auch Medizin studiert und war nie praktisch tätig. Es sind überwiegend Lobbyisten, die keine Ahung vom wirklichen Leben haben. Scholz weiß beispielsweise nicht, ob der Dieselpreis 1€ oder 3€ beträgt.     

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ThomasV 104 Kommentare Angemeldet am: 17.01.2022

Nina, eine Frage an dich: Nach Milliarden von Impfungen, welche Impfkomplikationen, die länger als ein halbes Jahr andauern, sind denn aufgetreten? Welche waren es denn?

Ich kenne da z.B eine Infektionskomplikation, nennt sich Long Covid, um nur mal eine zu nennen. 

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Eva S. 193 Kommentare Angemeldet am: 07.01.2020

Das Gesundheitsamt in Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen hat seit Anfang des Jahres einen neuen Leiter: Clemens Hanne ist der neue Amtsarzt – und nicht geimpft. Die Landrätin sieht darin kein Problem.“

Als Gründe, sich nicht mit einem mRNA-Impfstoff immunisieren zu lassen, gab er an, die Technologie sei neu und die Zulassung schneller als gewöhnlich erfolgt.“

Vollständig auf msn.

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Eva S. 193 Kommentare Angemeldet am: 07.01.2020

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sieht Gründe, die gegen eine allgemeine Corona-Impfpflicht sprechen. Sie sagte der Zeitung «Uckermark Kurier» (Samstag): «Eine allgemeine Impfpflicht stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Gerade vor dem Hintergrund der Omikron-Variante stellt sich die Frage, ob bei der gegenwärtigen Entwicklung eine allgemeine Impfpflicht noch das verhältnismäßige, vor allem erforderliche Mittel zur Bekämpfung der Pandemie ist.»“

Sie war von Juni bis November 2019 Generalstaatsanwältin und ist seit November 2019 Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg.

Quelle: msn

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:-) 7180 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Ok, Wir haben jetzt gelernt, dass es Impfnebenwirkungen, Impfkomlokationen und Impfschäden geben kann (!) und dass RKI und PEI darüber Infomrationen bereit halten. Ebenso darüber, wie in einem solchen Verdachtsfall verfahren wird.

Das ist alles werd neu noch spektakulär, sonder seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Zur Anerkennung eines Impfschadens reicht es übrigens aus, wenn dieser mit ausreichender Wahrscheinlichkeit (!) auf die Impfung zurück zu führen ist:

"Rechtlich erheblich sei danach diejenige Ursache, die in besonders enger Beziehung zum eingetretenen Schaden stehe, wobei eine Alleinursächlichkeit nicht erforderlich ist. Für den Ursachenzusammenhang zwischen Impfung, Impfkomplikation und Schaden gelte der Beweismaßstab des § 61 Satz 1 IfSG, wonach die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs genügt."

Glücklicherweise kommt es im Zusammenhang mit Coropna-Schuztimpfungen nur in sehr setenen Fällen zu Impfschäden. Die Wahrscheinlichkeit für einen ungeimpft schweren Krankheitsverlauf sind deutlich höher.

Und ja, die Anerkennung eines Impfschadens kann eine langwierige und aufreibende Angelegenheit werden. Aber zum kommt das ja nur vergleichsweise selten vor.

Und ja, natürlich muss Derjenige, der einen SChaden geltend machen will, diesen auch belegen. Das ist ein Rechtsgrundsatz und hat erst mal nichts mit mit dem Thema Impfen zu tun. Wenn ich z.B. eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen will, muss ich auch belegen, dass ich überhaupt einen Schaden ursächlich mit dem Versicherungsnehmer erlitten habe. Gegen einen Parkplatzpoller fahren, sich den Kotflügel verbeuen und dann Schadenersatz von einem zufällig zeitgleich Vorbeifahrendem einfordern zu wollen, ist eben nicht vorgesehen.

LG
Thorsten

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Beate K. 107 Kommentare Angemeldet am: 21.04.2020

Bei "radiomuenchen.net" oder auch Youtube gibt es ein Interview mit Dr. Gerd Reuther mit dem Titel "Heilung Nebensache - Die Irrungen der Medizin. Ab der 22 Minute geht es um Corona, aber alles ist außerordentlich hörenswert.

Den Link kopiere ich nicht mehr, wird sowieso gelöscht.

Viele Grüße, Beate

 

 

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Nina 262 Kommentare Angemeldet am: 01.10.2021

Dauerhaft meint hierbei eine Dauer von mehr als sechs Monaten. Im Einzelfall, schreibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), könnten sehr seltene Impfkomplikationen einen langen Zeitraum, gegebenenfalls Jahre, anhalten – "das ist aber die absolute Ausnahme". Das heißt im Umkehrschluss: Frühestens nach einem halben Jahr kann festgestellt werden, ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt. Ob oder ob nicht ein dauerhafter Impfschaden vorliegt, entscheiden die zuständigen Behörden anhand von Informationen, die sie zum jeweiligen Einzelfall einholen, beispielsweise in Form einer fachärztlichen Begutachtung. Eine solche Überprüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

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S.H. 38 Kommentare Angemeldet am: 31.05.2021

Quelle – Sendung MDR „Brisant“ vom 27. Januar 2022

IMPFSCHÄDEN NACH CORONA-IMPFUNG

 

ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN

"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz. 

Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen!!!

Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.

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Die Ständige Impfkommission (Stiko) und das Robert Koch-Institut unterscheiden zwischen Impfreaktionen, Impfkomplikationen und sehr seltenen Impfschäden. 

WAS IST EINE IMPFREAKTION?

Eine Impfreaktion kann sich äußern in: Kopfschmerzen, Schüttelfrost, leichtem Fieber oder Muskelschmerzen und hält wenige Stunden bis wenige Tage an. So als mache der Körper gerade eine "Mini-Grippe" durch. Eine solche Reaktion ist erwartbar, da dem Körper Viruspartikel injiziert wurden und er nun eine Immunabwehr aufbaut. Genau das ist Sinn und Zweck der Corona-Schutzimpfung.

WAS IST EINE IMPFKOMPLIKATION ODER IMPFNEBENWIRKUNG?

Impfkomplikationen/Impfnebenwirkungen sind sehr seltene "über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigungen" und der Verdacht meldepflichtig.  Sie werden auch als "unerwünschte Arzneimittelwirkungen" bezeichnet.

Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind extrem selten, aber nie ganz auszuschließen. In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit der Corona-Impfstoffe  und sammelt Daten.

WAS SIND IMPFSCHÄDEN?

Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden.

Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden laufen ausschließlich bei den Versorgungsämtern der Bundesländer. Laut Paul Ehrlich-Institut ist jede körperliche Reaktion, die von einem Versorgungsamt und einem Gutachter anerkannt wird, ein Impfschaden. Dabei muss es sich nicht um eine bekannte Nebenwirkung handeln. Jede Reaktion oder Krankheit kann als möglicher Impfschaden gemeldet werden. Daher wird der Begriff "Impfschaden" inflationär gebraucht und zumeist falsch verstanden.

ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN

"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz. 

Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen!!!

Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Schadensersatz-Rente von bis zu 811 Euro monatlich zu. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz.

Betroffene haben auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen. In Extremfällen kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen.

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S.H. 38 Kommentare Angemeldet am: 31.05.2021

Quelle -  Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg rät ihren Ärzten hierzu Folgendes:

2.      Brauche ich zwingend eine Unterschrift von meinen Patienten, dass ich sie hinsichtlich der Corona-Schutzimpfung und deren Risiken aufgeklärt habe?

Rechtlich gesehen ist es nicht notwendig, die Patienten unterschreiben zu lassen, dass sie aufgeklärt wurden bzw. sie die Informationsblätter zur Kenntnis genommen, alles verstanden sowie in die Impfung eingewilligt haben.

Theoretisch genügt es also, die Aufklärung bzw. die Einwilligung des Patienten in der Praxisdokumentation festzuhalten.

Aus Haftungsgründen und letztlich zur Beweiserleichterung im Streitfall ist jedoch deutlich zu empfehlen, die Patienten unterschreiben zu lassen, dass sie aufgeklärt wurden bzw. sie den Aufklärungsbogen erhalten, alles verstanden und in die Impfung eingewilligt haben.

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