Forum: Gesundheit - Gerade gedacht.....

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Maritta R. 356 Kommentare

noch ein Gedicht dazu von Karl-Heinrich Waggerl: Die Kraft, das Weh im Leib zu stillen, verlieh der Schöpfer den Kamillen. Sie blühn und warten unverzagt auf jemand, den das Bauchweh plagt. Der Mensch jedoch in seiner Pein glaubt nicht an das, was allgemein zu haben ist. Er schreit nach Pillen. Verschont mich, sagt er, mit Kamillen, um Gottes Willen!!!!! Wichtig finde ich auch immer das, was bei Dr. Strunz so oft mit anklingt und was er als Arzt so wunderbar hinbekommt: Die Zuversicht auszustrahlen: Ich helfe dir.

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Maritta R. 356 Kommentare

Ja und dann darfst du nicht vergessen, dass du eh auch bei Behandlungen und Einnahme von Pharmazeutika alles auf eigene Verantwortung machst. Wenn die Pille nicht hilft und nur Nebenwirkungen auftreten oder der Patient trotz Chemo und Bestrahlung am Krebs stirbt, wird der Arzt ja auch nicht verklagt. Dann war es Schicksal. Wenn du schon darauf kommst, dass X gegen Y helfen könnte, musst du das schon alleine ausprobieren. Ich bin grad in den Pinzgauer Alpen und habe wieder mal eine Kräuterwanderung mitgemacht. Die Leiterin hat eine Ausbildung in Traditioneller Europäischer Heilkunde (TEH) und kennt sich ganz gut aus, auch in Zubereitung von Tinkturen, Salben und Säften. Vertreiben darf sie die nicht (Österreich) - auch nicht die Heilwirkung proklamieren. Bei ihrem Sohn wurde Lungenentzündung diagnostiziert und Antibiotikum verordnet. Sie hat das in den Kühlschrank gestellt und ihm erst mal mehrmals warme Wickel mit Wiesenthymian gemacht. Drei vier Tage verlangte er danach. Der Husten wurde besser und verschwand später ganz. Die spätere Nachuntersuchung ergab: Antibiotikum hat prima geholfen. Dass sie es nicht gegeben hat, fand der Arzt verantwortungslos und sie sollte es hinterherballern. Ich will damit jetzt nicht sagen, dass man mit ein paar Kräutlein alles heilen kann, aber es würde nichts schaden, wenn Schulmediziner und "Kräuterhexen" etwas mehr Hand in Hand arbeiten würden und das eine das andere nicht ausschließt. So vieles, was wir brauchen, wächst vor unserer Nase und wir sehen es nicht. Und es ist so herrlich hier im Sommer über die fetten grünen Wiesen zu gehen. Am besten barfuß. Das duftet und summt.... und hat auch auf die Seele eine beruhigende Wirkung.

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Markus 726 Kommentare Angemeldet am: 23.05.2018

Das ist juristisch gesehen keine unterlassene Hilfeleistung sondern wenn, dann eine Fehlbehandlung. Was eine Fehlbehandlung darstellt, entscheiden Gutachter. Das sind auuh Ärzte. Erstens entscheiden die nach den allgemein anerkannten Richtlinien der Medizin, also zu aller Meist nach Jahrzehnte altem "Wissen". Und zweitens hackt eine Krähe der anderen keine Auge aus...so habe ich das bei einer krassen Fehleinschätzung in der eigenen Familie erlebt mit der Folge Schlaganfall wegen Fehlbehandlung und anschließendem Prozeß(da waren dann sogar Unterlagen beim behandelnden Arzt und in der Apotheke nicht mehr auffindbar). Fazit: Lass es bleiben! Entwerer schickst du X die Studie zu (notfalls von dir auf deutsch übersetzt) oder du schätzt ihn als unbelehrbar ein, lachst ihn schallend aus und kommst nie wieder. Tertium non datur. Umgedreht darf man einen Arzt auch mal loben wenn er auf dem neuesten Stand ist und dafür auch bereits ist, die Richtlinien seiner Fachgesellschaft links liegen zu lassen.

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Bernd B. 224 Kommentare Angemeldet am: 25.07.2013

Ist aus einem älteren Beitrag: "Zur Erinnerung: Methionin in Ihrem Blut zu messen ist überflüssig. Habe ich schriftlich. Von einem deutschen Professor. Gutachter für eine Krankenkasse. Die genannten Vitamine in Ihrem Blut zu messen und eventuell zu ergänzen ist überflüssig. Habe ich schriftlich." ..... und da kam mir so der Gedanke: Was wäre eigentlich, wenn man solche Leute für ihre Aussagen zur Verantwortung ziehen könnte. So in der Art unterlassene Hilfeleistung, + Schmerzensgeld. Ob sich dann wohl etwas ändern würde? Vielleicht fehlt es einfach an so einer eiskalten Konsequenz: "Arzt X hat mir gesagt, ich solle Y unterlassen, weil das unnütz wäre. Ich habe Y unterlassen, und nun hat sich Erscheinung Z eingestellt. Dabei war zu dem Zeitpunkt, als er mir sagte, Y sei unnütz, längst das Gegenteil wissenschaftlich erwiesen. Daher beschreite ich nun den juristischen Weg und verklage ihn wegen unterlassener Hilfeleistung sowie auf Schmerzensgeld." (oder so ähnlich)

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