Forum: Gesundheit - Hättest du gerne?
Wenn Sie eine Zivilklage erheben möchten, müssen Sie zunächst ein Gerichtsverfahren einleiten. Dies kann bei Ihrer örtlichen Gerichtsbehörde oder beim Bundesgericht erfolgen. Wenn Sie sich für das Bundesgericht entscheiden, müssen Sie Ihre Klage bei der zuständigen Kammer einreichen. Die nächste Schritt ist die Klageerhebung. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Erlassung eines Mahnbescheids stellen. Dieser Antrag wird dann vom Richter geprüft und entschieden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb von 14 Tagen Berufung einlegen. Ist der Mahnbescheid erlassen worden, können Sie die Zahlung des Betrags verlangen. Sollte der Schuldner die Zahlung trotzdem verweigern, können Sie den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Hättest du gerne? Kannst du haben. Jederzeit. Bin nur für dich da. (Hängt mehrfach in meiner Wohnung. Coole Wirkung. Ist aus dem Buch von Dr. Strunz. praxisbuch mentaltraining) lg dirk