Forum: Gesundheit - Impfen gegen Masern BGH-Entscheid

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Anna B. 51 Kommentare Angemeldet am: 04.08.2018

Danke für Deinen Kommentar, Max!

Es geht um den Gutachter, nicht ums Gericht, und der ist ganz sicher eine Person. Und fast genauso sicher empfindet er es als ehrverletzend, wenn Lanka behauptet, der Gutachter hätte vor Gericht gelogen - insbesondere, wenn es nicht stimmt. 

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Max K. 464 Kommentare Angemeldet am: 17.08.2018

Ich glaube nicht, dass dies überhaupt den Tatbestand der Verleumdung inne hat: "Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person gegenüber einem Dritten ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass die Behauptungen unwahr sind." siehe Wiki

Ist das Gericht eine Person? Aber nen Rechtsanwalt kann eher was dazu sagen.

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Anna B. 51 Kommentare Angemeldet am: 04.08.2018

Danke Max und Dirk für die Informationen! :-)

Dr. Lanka behauptet in einem Interview, dass der Gutachter gelogen hatte. Die sei von den Gerichten herausgehalten worden, steht als nicht in Urteil oder Urteilsbegründung. 
Es sei aber protokolliert worden. 

Weiß jemand, ob und wie ich an diese Protokolle herankomme?

Nach allem, was mit Ärzten (Fett/Zucker gefälschte Studien, diffamierte Ärzte, zerstörte Karrieren und vielleicht sogar Leben..) so passiert ist, und Galileo, kann ich nicht ausschließen, dass Lanka Recht hat. Er säße doch sicher wegen Verleumdung im Knast, wenn er eine überprüfbar falsche Aussage macht und es nicht im Protokoll steht  

 

Es würde so ins Bild passen: Ebola & Malaria haben ähnliche Symptome-> 2013 wurde nur auf Ebola statt Malaria getestet -> Ebola Epidemie -> plötzlich aber weniger Malaria tote (analog heute: Grippe ist verschwunden, auf Influenza wird ja nicht getestet) -> und dann bricht Ebola rein zufällig in drei Ländern mit vielen Bodenschätzen aus..

 

Wenn es denn stimmt..

 

Wie komme ich also an das Protokoll l?

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Max K. 464 Kommentare Angemeldet am: 17.08.2018

Hiermal für die. die es interessiert:

https://harald-walach.de/methodenlehre-fuer-anfaenger/17-was-ist-eine-wissenschaftliche-tatsache-ein-kleines-fallbeispiel-der-masernprozess/

"Damit ist auch schon angesprochen, um was es nicht geht und was (um Missverständnissen vorzubeugen) auch nicht Gegenstand dieses Beitrags ist:

  • Es geht nicht darum zu klären, ob es Masern gibt oder nicht. Diese gibt es als klinisch-pathologische Entität selbstverständlich.
  • Es geht auch nicht darum zu klären, ob Masern durch irgend ein Virus ausgelöst und verursacht werden oder nicht,
  • und schon gar nicht, ob Masernimpfung wirksam und sinnvoll ist."

 

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Dirk S. 19 Kommentare Angemeldet am: 02.01.2021

Hallo zusammen, bevor hier weiter diskutiert wird ob nun Dr. Lanka mit Recht behaupten kann das es keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Existenz des Masern-"Virus" in Form einer Studie gibt, sollte unbedingt die Arbeit von Prof. Harald Wallach gelesen werden. Er hat sich alle 6 Studien, die im Gerichtsprozess herangezogen wurden um die Existenz des Masernvirus zu beweisen, angesehen und durchgearbeitet. Im übrigen muß unbedingt erwähnt werden wie es überhaupt zu diesem Prozess gekommen ist. Damals stand auch schon die Impfpflicht gegen Masern auf den Prüfstand. Die damalige Bundesjustizministerin ist auf Dr. Lanka zugekommen um das RKI auf den, ich nenne es mal, Prüfstand wissenschaftlichen arbeitens zu stellen. Sie benötigte somit die Auffasung von jemanden der völlig gegensätzlicher Auffassung ist. Denn das RKI ist verpflichtet dazu wissenschaftlich zu arbeiten und selbst die vorhandenen Studien zu überprüfen und auch selbst entsprechende Studien durchzuführen und zu veröffentlichen. Und genau darum ging es in diesem Prozess. In Wirklichkeit hat Dr. Lanka das RKI dazu aufgefordert ihre Studie zu den Masern vorzulegen. Nachweis und Kontrollexperimente sind hier gefordert. Das RKI konnte das allerdings nicht bis heute nicht. Die zuständige Wissenschaftlerin hatte sogar gelogen indem Sie behauptete, dass ihre Kollegen in München diese Kontrollversuche wohl gemacht hätten. Diese kontrollversuche wurden mehrfach in München angefordert. Nun, sie sind bis heute nicht erschienen. Im übrigen hat das OLG Stuttgart viele Dinge aus dem Prozess herausgehalten und nicht ins Protokoll aufgenommen. Das Gericht hat es auch geschickt verstanden in der Urteilsbegründung es so aussehen zu lassen, dass nur aufgrund eines Formfehlers Dr. Lanka nicht die 100000 € zahlen musste. Das ist schon unglaublich. Der BGH hat dann den Deckel drauf gemacht. Er hätte neu verhandeln lassen müssen. In diesem Fall hätte das RKI nicht mehr geschützt werden können. Und es wäre dann ganz sicher zu Zeugenvernehmungen gekommen. Das RKI stand damals schon recht hart an der Wand. Für mich ein Skandal sondergleichen. Dr. Lanka hätte noch nichteinmal die 6 Studien zulassen brauchen. Das wäre sein gutes Recht gewesen. Nun diese Studien die Dr. Bardens vorgelegt hat wurden aber im Prozess herangezogen. Allerdings nur beim OLG Stuttgart. Im ersten Prozess in Ravensburg wurden diese noch nichteinmal vorgelegt. Es wurde lediglich auf einen Gutachter gehört, der sich dann beim Prozess in Stuttgart in entscheidende Widersprüche verstrickt hat. Würden die 6 Studien in ihrer Gesamtschau den Masern "Virus" beweisen und das dieser auch die Kinderkrankheit Masern auslöst, dann hätte Dr. Lanka die 100000 €. Die Gerichte haben geschickt das RKI aus dem Kreuzfeuer herausgehalten. Und wenn man bedenkt, dass es ein Oberstaatsanwalt war der damals den Tipp gegeben hat wie man das Ganze Justitiabel machen kann, dann ist das schon der Hammer was heute so alles geschieht. Hintergrundwissen ist sehr wichtig, gerade wenn man nicht vom Fach ist, um sich überhaupt darüber eine Meinung bilden zu können. Nun, Dr. Lanka ist absolut vom Fach. Er hat an der Gleichen UNI den gleichen Fachbereich studiert wie z.B. Marco Binder. Und schaut mal wie über Dr. Lanka geredet wird. Wenn Dr. Lanka für sich in Anspruch nimmt es wäre höchts richterlich entschieden worden, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis für den Masern-"Virus" gibt, dann zu Recht. Wenn man bedenkt dass es wirklich ursprünglich nur um das RKI ging, dann ist das alles schon sehr bedenklich was daraus geworden ist. Die Hintergründe werden recht schnell unter den Teppich gekehrt und auch verfälscht. Wünsche euch allen noch einen schönen Sonntag. Dirk 

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Max K. 464 Kommentare Angemeldet am: 17.08.2018

Was hat das nun mit dem BGH Urteil zu tun? Vielleicht ist die Zeit abgelaufen, bis wann er was haben wollte? Ist doch auch egal.

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Anna, 

ich glaube, ernstzunehmende Wissenschaftler haben Besseres zu tun, als sich Rechts-Scharmützel mit irgendwelchen Spinnern zu liefern, die im Zweifelsfall e nicht zahlen können oder werden.

LG Thorsten

 

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Anna B. 51 Kommentare Angemeldet am: 04.08.2018

Wenn diese sechs Publikationen den Nachweis im Sinne des Postulats erbringen, und das Lreisgeld noch aussteht - warum hat denn dann nicht einer mit den entsprechenden Labormöglichkeiten eine neue Arbeit erstellt und sich das Preisgeld geholt?

Vielleicht reicht es sogar, mit sechs Arbeiten als Quelle eine neue zu verfassen, und schon hat man das formale Kriterium erfüllt. 

Weiß jemand, ob das passiert ist? Ich konnte dazu nichts finden. 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

@Plebejer,

um erkennen zu können, dass die von Dr.Lanka, dem Beklagten in diesen Rechtsstreit, in dem von Dir in Bezug genommenen Artikel gezogenen Folgerungen nicht in Übereinstimmung stehen mit den Aussagen, die die beteiligten Gerichte getroffen haben, sollte man sich schon die Mühe machen, die im Prozess ergangenen Entscheidungen vollständig zu lesen.

Das Gericht erster Instanz, das Landgericht Ravensburg, hat der Klage gegen Dr. Lanka stattgegeben. (LG Ravensburg, 12.03.2015 - 4 O 346/13 "https://openjur.de/u/770089.html") Es stellt sogar fest: "...Zusammenfassend gelangt die Kammer zur Überzeugung, dass die klägerseits vorgelegten Publikationen in ihrer Gesamtheit auch den Nachweis für die Erregereigenschaft des Masernvirus - gerade auch mit Blick auf die Koch-Henle´schen Postulate - belegen.")

Das Oberlandesgericht Stuttgert (OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15 - "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Stuttgart&Datum=16.02.2016&Aktenzeichen=12%20U%2063%2F15" ) hat auf die Berufung des Klägers hin die Klage abgewiesen, weil der von LG Ravensburg als geführt angesehene Beweis nicht in EINER, sondern anhand mehrerer Publikationen geführt worden sei. In diesem Zusammenhang führt das OLG aus:
"Die Beweiswürdigung des Landgerichts dahingehend, dass aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens bewiesen sei, dass die vom Kläger vorgelegten Publikationen in ihrer Gesamtheit den Nachweis für die Existenz und die Erregereigenschaft des Masernvirus belegten und auch die Bestimmung des Durchmessers in der vom Beklagten verlangten Form gelungen sei, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden."

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hatte, die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch im Übrigen nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Jeder darf, kann, muss nun selbst seine Schlussfolgerungen aus der gesamten Sache ziehen

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Ok, das erklärt jetzt Einiges!

Es handelt sich also um die Ausführungen des Dr. Stefan Lanka; eines der Prozessbeteiligten. Der schildert das Urteil natürlich im Sinne seiner persönlichen Sichtweise.

Ich möchte dazu mal auf den Komentar von "impfkritik.de" verweisen:
"Das Erste, was mich beim Lesen von Lanka [...] irritiert, ist das Fehlen von Originalquellen. Der BGH-Bescheid ist nämlich bis heute (Montag, 23. Jan.) nicht online verfügbar und ein PDF mit dem Originalschreiben des BGH und dem genauen Wortlaut der Begründung stellt Lanka leider auch nicht zur Verfügung. Das ist eigentlich nicht die Vorgehensweise eines echten Wissenschaftlers.
[...]
Der BGH habe entschieden, dass es keine Beweise für die Existenz des Masernvirus gäbe, so der Tenor.
Ich muss alle meine Leser herzlich bitten, vorsichtig mit der Weiterleitung von solchen Sensationsmeldungen zu sein, selbst wenn sie von prominenten Kritikern der Mainstream-Medizin stammen.

Es gibt zwei ganz wichtige Fragen, die bei der Beurteilung einer jeglichen Meldung zu stellen sind:

    Sind alle Behauptungen mit Quellen belegt?
    Kann der Autor [und der Leser!] zwischen Tatsachenbehauptung und Meinung unterscheiden?

Wenn keine Originalquelle angegeben ist, irritiert mich das. Wenn ich mich beim Lesen einer Meldung mehrmals frage, ob das jetzt eine Tatsachenbehauptung war (die ich ggf. anhand von angegebenen Quellen überprüfen kann) oder ob der Autor nur seine ganz persönliche Meinung und Interpretation von sich gibt, dann ist dies in der Regel keine Meldung, die ich an Dritte weiterleite!"

Das Obige sollte man auch gelegentlich mal auf die News von Dr. Strunz anwenden. Er hat ebenfalls einen Hang dazu, seine eigene Meinung als die Ergebnisse (!) der Studien zu verkaufen, auf die er sich bezieht.

Weiter mit den Ausführungen auf Impfkritik.de:
"Das Gericht entschied nicht mehr und nicht weniger, dass die von Dr. Bardens vorgelegten sechs wissenschaftlichen Publikationen keinesfalls die Auslobungsbedingungen Lankas erfüllten - denn der hatte die Vorlage "einer" wissenschaftlichen Publikation mit einer vollständigen Beweisführung gefordert."

Über die Existenz bzw. Nicht-Existenz von (Masern)Viren hat das Gericht eben nicht entschieden!!

Lieber Plebejer, da bist du wohl leider in Aussage und Interpretetion des Sachverhaltes ein wenig das Ziel hinaus geschossen {#emotions_dlg.foot_in_mouth}

LG,
Thorsten

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