Forum: Infektion & Prävention - Corona - PCR-Test

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Was macht eigentlich diese ominöse Klagewelle gegen Drosten, PCR-Test, Volksverp....r, etc.?

Müssten da nicht mal so langsam so viele Pflöcke eingeschlagen sein, dass man Corona mittlerweile als gepfählt ansehen müsste?

Es wurde hier auch schon lange nicht (Neues) mehr vom Corona-Ausschuss zietiert. Und auch im Bereich der Schadensersatzklage von Füllmich und Co. ist schon seit über vier Wochen Funkstille. Keine Sieg-Meldungen, nicht mal wietere Vertröstungen auf die Zukunft. Die haben sich doch wohl nicht an den eigenen Pflöcken selber angekettet?

Und auch von der angeblichen Klage gegen Drostens angeblich nicht vorhandene /ungültige Dr.Arbeit ist nichts mehr zu hören. Dabei habe ich da noch eine Wette offen...

Aber "spendet" ruhig weiter an die Vordenker der Querdenker. Das wird bestimmt oder zumindest vielleicht irgendwann mal gut angelegtes Geld sein; vielleicht.

LG
Thorsten

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Carlos 942 Kommentare Angemeldet am: 18.12.2018

Also mein lieber Albrecht,

 

wenn du mit der Aufklärungsarbeit nicht so langsam aufhörst, bekommen wir als alternativlose Maßnahme gegen die Plandemie ein Medienverbot. Kein Fernsehen, kein Internet, keine Zeitungen. Ausnahme - Anne Will, Tagesschau, Heute und Lanz und alle Sendungen mit Charlie und Quellen, die von MBF (Maßnahmenbefürwortern) genutzt werden. Begründung: Die Inzidenzen sind noch immer über 0 und die nächste Welle kommt bestimmt. Es wird noch etwas dauern bis die dann hochwirksame Impfung kommt. Das Fernsehverbot wird damit begründet, das nicht auszuschließen ist das man in Gesellschaft TV guckt.  

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen,

was von Anfang an das zentrale Anliegen derjenigen Ungehörten war, die die Politik im Gleichschritt mit den Leitmedien als Covidioten bezeichnete, findet sich inzwischen auf der homepage des RKI:

" Im Gegensatz zu replikationsfähigem Virus ist die RNA von SARS-CoV-2 bei vielen Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Untersuchung nachweisbar (154, 155). Diese positiven PCR- Ergebnisse sind jedoch nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen (142, 143, 149, 150, 156)..."

Schon beachtlich, wenn man bedenkt, welche Rechtsfolgen die Politik allein an die positiven PCR-Tests und seit kurzem in Form eines Automatismus an die aus den positiven PCR-Ergebnissen abgeleiteten Inzidenzwerte knüpft.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=449B3D6323ED4F93BFCF7C4F0B2284A6.internet101?nn=13490888#doc13776792bodyText10

LG,   Albrecht

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen,

Das ist schlichtweg katastrophal:

Gesundheitsbehörde: PCR-Test kann Infektiosität nicht nachweisen

Im "Leitfaden zu Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19" der schwedischen Gesundheitsbehörde heißt es:
»Die Gesundheitsbehörde hat nationale Kriterien zur Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19 entwickelt.
Die PCR-Technologie, die in Tests zum Nachweis von Viren verwendet wird, kann nicht zwischen Viren unterscheiden, die in der Lage sind, Zellen zu infizieren, und Viren, die vom Immunsystem unschädlich gemacht wurden, und daher können diese Tests nicht verwendet werden, um festzustellen, ob jemand infektiös ist oder nicht. 
RNA von Viren kann oft noch Wochen (manchmal Monate) nach der Infektion nachgewiesen werden, bedeutet aber nicht, dass eine Person noch infektiös ist. Es gibt auch mehrere wissenschaftliche Studien, die darauf hindeuten, dass die Infektiosität von Covid-19 zu Beginn der Krankheitsperiode am höchsten ist.
Die empfohlenen Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit basieren daher auf einer stabilen klinischen Verbesserung mit Fieberfreiheit für mindestens zwei Tage und mindestens sieben Tage seit Beginn der Symptome. Bei ausgeprägteren Symptomen mindestens 14 Tage seit Krankheitsbeginn und bei den kränksten Personen eine individuelle Beurteilung durch den behandelnden Arzt.
Die Kriterien wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fachgesellschaften für Infektionskrankheiten, klinische Mikrobiologie, Hygiene und Infektionskontrolle entwickelt. Sie wurden von der Gruppe zuletzt in ihrer Sitzung am 19. April 2021 im Hinblick auf die neuen Virusvarianten diskutiert. Die Einschätzung war dann, dass keine Aktualisierung erforderlich ist. Die Empfehlungen werden aktualisiert, sobald neue Erkenntnisse über die Infektiosität von Covid-19 verfügbar sind.«
Bemerkenswerterweise stammt diese Information vom 21.7.2020 und wurde am 30.11.2020 aktualisiert..."

ist in der bekannten Desinformationsquelle corodok am 13.Mai 2021 zu lesen.

LG,   Albrecht

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Thomas V. 6035 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Albrecht, ich sehe, du arbeitest das Problem allmählich heraus.

Da man diese Unterscheidungen eben nicht treffen kann, heißt es bei positivem Test eben beobachten, sprich Quarantäne.

Eigentlich haben wir das inzwischen gefühlt 100x erörtert.

Eigentlich ist das Thema PCR Test bei den Querdenkern durch. Ich wundere mich, das du dieses tote Pferd immer noch reitest.

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thomas,

jetzt fehlen mir noch  Deine Ausführungen dazu, wie der PCR-Test zwischen vorangegangenen,  früheren,  alten  und  ausgeheilten  Infektionen unterscheidet.

Den §  7  IfSG  schreibt " Aktualität" und "Akutheit"  ausdrücklich vor: 

Ein  Labor  hat  einen  Nachweis  des  SARS-CoV-2Virus  nach  §  7  Nr.  44a  IfSG nur  dann  zu  melden,  wenn  die  Nachweise  auf  eine  akute  Infektion  hinweisen!
Vorangegangene,  frühere,  alte  und  ausgeheilte  Infektionen  spielen  keine  Rolle,  weil  gesunde  und  genesene  Menschen  keine  „Gefahr“  für  Dritte  darstellen  und  damit  auch  nicht  „ansteckungsverdächtig“  im  Sinne  des  Infektionsschutzgesetzes sind.  

LG,   Albrecht

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Thomas V. 6035 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Albrecht, es ist eben nicht so, das nur zurückliegende Infektionen nachgewiesen werden. Es werden auch frische Infektionen angezeigt, die vielleicht noch nicht infektiös sind... Noch(!) nicht... Und es werden eben auch akute Infektionen nachgewiesen.

Damit greift das Infektionsschutzgesetz. 

 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thomas,  

es ist doch tröstlich, dass nicht nur ich, sondern auch der Nordkurier im Gegensatz zu Dir unfähig ist, das von Christian Drosten in der besagten Bussgeldsache vor dem Amtsgericht Heidelberg erstellte Gutachten richtig zu lesen:

https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/drosten-gutachten-zum-pcr-test-laesst-fragen-offen-0843454005.html

 

LG,   Albrecht 

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Thomas V. 6035 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

... Ach ja, und das Thema Infektiösität hat Thorsten schon ausführlich dargestellt.

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Thomas V. 6035 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Ich weiß wirklich nicht, es du aus dem Gutachten rausliest.

In seiner Antwort sagt Dr. Drosten klipp und klar: Ein positives Ergebnis bei einem technisch richtig konzipierten und angewendeten PCR-Test ist nur dann möglich, wenn das Erbgut oder zumindest der nachzuweisende Abschnitt aus dem Erbgut des Virus in der getesteten Probe vorliegt.

Oder einfach: Wenn ein PCR-Test positiv ist, ist die Aufnahme dieses speziellen Virus nachgewiesen. Dr. Drosten erklärt ausführlich und genau, wie das funktioniert. Wen es interessiert, kann es sich durchlesen und was lernen.

Du hast es wohl nicht getan.

 

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