Forum: Infektion & Prävention - Corona - PCR-Test

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Bei dem belgischen (erstinstanzlichen!) Urteil geht es um fehlende Rechtsgrundlagen von angeordneten Maßnahmen, nicht um (Un)Wirksamkeit von Masken, Maßnahmen, PCR-Tests o. Ä. Es geht auch nicht um die Harmlosigkeit oder Gefährlichkeit von Sars-Cov-2 Infektionen.

Es geht um Anti-Corona Maßnahmen, die die Regierung für die Osterzeit vorgesehen hat. Da die Regierung aber 30 Tage Zeit hat, die Maßnahmen zurück zu nehmen (5000€ "Strafe" für jeden Tag, Auf Maximal 210.000€ gedeckelt) wird wohl folgendes passieren:
* Nichts. Die Maßnahmen bleiben über Ostern und den restlichen April inkraft
* Es wird schnell parlamentarisch die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen

LG
Thorsten

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Claudia Ri 1441 Kommentare Angemeldet am: 01.11.2019

Sorry: "Hallo Albrecht !"

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Claudia Ri 1441 Kommentare Angemeldet am: 01.11.2019

Hallo Abrecht !

Betreffend Belgien: 

Der belgische Staat hat nun 30 Tage Zeit, um ein passendes Gesetz zu schaffen oder die Maßnahmen zurückzunehmen, andernfalls drohen Strafzahlungen.

Diese Nachricht vermelden die meisten Medien, so ach der "Spiegel". 

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/coronavirus/corona-belgien-muss-laut-gerichtsentscheid-s%C3%A4mtliche-einschr%C3%A4nkungen-binnen-30-tagen-aufheben/ar-BB1faq7G?ocid=msedgntp

Zum Wiener Urteil:

Aus Protest legte die FPÖ Beschwerde gegen Untersagungen einer Protestkundgebung am 31. Januar beim Verwaltungsgericht Wien ein – und bekam Recht. Das Gericht hat dieser Beschwerde bereits letzte Woche stattgegeben, das entsprechende Dokument liegt nun mehreren österreichischen Medien vor. 

Das Wiener Verwaltungsgericht merkt in der Begründung für die Entscheidung nun an, dass sowohl die Stellungnahme des LVK als auch die Information des Gesundheitsdienstes ganz allgemein ergangen seien und würden also "in keiner Weise" die konkrete Versammlung der FPÖ berücksichtigen. 

Es mangle dem Bescheid aber auch aus anderen Gründen an einer haltbaren Begründung für eine Untersagung. Laut Der Standard "zerpflückt" der Richter die Stellungnahme des Wiener Gesundheitsdienstes "förmlich".

So wird einerseits kritisiert, dass medizinische Begriffe wie "Fallzahlen, Testergebnisse, Fallgeschehen" sowie "Anzahl an Infektionen" in der Stellungnahme durcheinandergeworfen würden. Das werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. 

https://de.rt.com/europa/115239-wiener-verwaltungsgericht-nennt-begrundungen-fur-corona-politik-osterreich-nicht-verwertbar/

LG Claudia

 

 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen,

Unfassbar:
Österreichisches Gericht entblößt Berlins Corona-Politik
Verdacht der Verstöße gegen die WHO-Vorgaben

Es  ist unglaublich, und ich habe die Tragweite selbst nicht sofort erkannt, schreibt Herr Reitschuster in seinem aktuellsten Beitrag.

LG, Albrecht

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Dann sollte dazu erwähnt werden dass:

  • es  ein erstinstanzliches Urteil ist
  • Die Regierung 30Tage Zeit hat, dem Urteil zu entsprechen (Aufhebung der Oster-Einschränkungen)
  • Es um fehlende gesetzliche Grundlagen der Maßnahmen geht und nicht(!) um PCR-Tests oder Gefahren durch Corona.
  • Es allenfalls ein Zeichen für einen funktionierenden Rechtsstaat ist, aber nicht für die Harmlosigkeit von Corona.

Mal sehen, was von dem Urteil übrig bleibt...

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen,

PROBLEMATISCHE AUTOIMMUNREAKTIONEN

Prof. für Molekulargenetik Dr. Cahill warnt vor mRNA-Nebenwirkungen

Die irische Immunologin und Molekularbiologin Prof. Dr. Dolores Cahill ist Professorin an der Dubliner School of Medicine des dortigen University College Dublin und Vorsitzende der Irish Freedom Party. Die renommierte Professorin warnt vor der Impfung mit dem neuartigen mRNA Impfstoff. Zudem strebt sie eine Klage gegen die Regierung an, da sie in einer eigenen Studie in Irland 1.500 positive PCR-Tests sequenziert hat und kein einziger davon Covid-Positiv war, stattdessen lagen Influenza A und B-Fälle vor. Sie wirft der Regierung bewusste Täuschung vor und will gerichtlich dagegen vorgehen.

Quelle: https://www.wochenblick.at/prof-fuer-molekulargenetik-dr-cahill-warnt-vor-mrna-nebenwirkungen/

LG, Albrecht

 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen, 

nicht nur in Wien, auch in Belgien gibt es jetzt ein einschlägiges, nicht existentes Urteil, die hinlänglich bekannte heisse Luft also:

https://2020news.de/zwei-neue-urteile-die-luft-wird-duenner/

LG,   Albrecht 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen,

"Im Namen der Republik“ urteilte das österreichische Verwaltungsgericht (Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2), dass ein PCR-Test nicht geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Damit erklärte es die Untersagung einer Corona-Demonstration am 31. Januar für unrechtmäßig.
Wörtlich sagt das Gericht:
Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)

Quelle: findet ihr einfach

LG, Albrecht

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St. W. 1315 Kommentare Angemeldet am: 28.05.2018

https://www.epochtimes.de/meinung/gastkommentar/die-maske-devil-in-disguise-heimlicher-pandemie-treiber-a3477719.html/amp

Ja ja ...

 

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Claudia Ri 1441 Kommentare Angemeldet am: 01.11.2019

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/radikalisierung-der-querdenker-coronaleugnern-droht-beobachtung-durch-den-verfassungsschutz/27029092.html

(Neues aus der Verschwörung der Medien gegen eine zutiefst pazifistische Bewegung, jedoch dieses mal nicht vom Volksverpetzer:)

Angesichts der eskalierenden Proteste von Querdenkern rückt eine weitflächige Beobachtung der Coronaleugner durch den Verfassungsschutz näher. Nach Recherchen des Tagesspiegels ist in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen der Einsatz des Nachrichtendienstes Thema in den Innenministerien, Baden-Württemberg und jetzt auch Bayern sind bereits aktiv.

„Die Demonstrationen in Kassel und Dresden haben erneut gezeigt, dass unter dem Deckmantel der Corona-Kritik verfassungsfeindliche Kräfte wirken“, sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Montag. Deshalb halte er es für richtig, „wenn die Verfassungsschutzbehörden dort mit ihren Mitteln genauer hinschauen“. Allerdings sei nicht jeder, der an einer Corona-Demo teilnehme, gleich ein Verfassungsfeind.

Das NRW-Innenministerium teilte mit, der Verfassungsschutz habe die gesamte Protestbewegung im Blick, um noch tiefere Erkenntnisse über „die Entwicklung und die von dieser Bewegung ausgehenden demokratiefeindlichen Bestrebungen und Gefährdungen der inneren Sicherheit zu gewinnen“.

Bei der Anti-Corona-Bewegung werde deutlich, "dass die ursprüngliche Skepsis gegen staatliche Pandemiemaßnahmen sich mehr und mehr in eine grundlegend demokratiefeindliche und sicherheitsgefährdende Haltung entwickelt".

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