Forum: Infektion & Prävention - Corona und mRNA-Impfstoff

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Carlos 942 Kommentare Angemeldet am: 18.12.2018

Zumindest gefühlt sind die öffentlich rechtlichen Sender eine Art Staatsfernsehen. Hinzu kommt die Gleichschaltung der großen Zeitschriften und die fehlende politische Opposition. Vielleicht liegt hier auch eine Ursache für die Querdenkerszene. Wenn man Informationen in dieser Deutlichkeit zensiert und abweichende Meinungen abwürgt, führt dies zu Ablehnung und Mißtrauen. Andererseits sind die Meldungen alternativer Medien entsprechend gesteuert. Das was in der Welt passiert , liegt irgendwo dazwischen.

Wir kennen dies ja aus dem Bereich der Nems, die keine Lobby haben.

 

 

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Uwe H. 75 Kommentare Angemeldet am: 28.05.2018

Hallo Patricia,

"Kennst Du tatsächlich alle Querdenker?"

Natürlich nicht, aber auf diese sinnfreie Art und Weise wollen wir hier sicher nicht diskutieren. Ich kenne auch nicht alle Mitglieder der Partei XYZ, darf mir trotzdem dazu eine Meinung bilden.

"Ich fürchte, dass alle Menschen, die nur die Öffentlich (Un-)Rechtlichen sehen und hören, die Querdenker-Bewegung verurteilen. Wer Demos der Querdenker im Internet gesehen hat oder auf Demos war und mit der Berichterstattung in der ARD oder im ZDF verglichen hat, dem war spätestens dann klar, wie wir belogen werden."

Dazu gehöre ich nicht, ich schaue fast überhaupt keine ÖR-Sendungen mehr, was Nachrichten etc. pp. angeht. Ich kann natürlich nicht alles beurteilen, aber bei den mich interessierenden Themen habe ich festgestellt, dass die Berichterstattung teilweise extrem einseitig und voreingenommen sein kann. Daher hole ich meinen Input (fast) nicht mehr dort.

Leider machen es einen die alternativen Medien auch nicht unbedingt einfach, auch dort sind Quellen die unvoreingenommen und soweit möglich objektiv berichten eher selten. Es ist also leider mitnichten so, dass nicht ÖR schauen einem quasi automatisch zu einer faktenbasierten Meinungsbildung verhilft.

Aber ich gebe mir Mühe meine Meinung aus möglichst guten Quellen zu bilden, ist halt ein bisschen Arbeit und man hat nicht immer die Zeit. Der ÖR spielt also bei mir keine Rolle, wenn ich die Querdenker-Bewegung verurteile, und ja, das tue ich tatsächlich.

Ich vermute, dass diese Statements auch nahezu allen Querdenkern zu denken geben wird. Da seid Ihr nicht sehr, sehr weit entfernt, sondern stimmt überein.

Möglicherweise ist das in dieser einzelnen Position so. Das ändert aber nichts daran, dass die Bewegung an sich völlig untragbar ist. Auch dieses Schwarz-Weiß-Denken ist ein Problem, ist doch völlig abwegig anzunehmen, man mache sich mit einer Bewegung gemein, nur weil man in einer kleinen Schnittmenge ähnliche Gedanken hat.

Gruß Uwe

 

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Patricia D. 881 Kommentare Angemeldet am: 17.07.2020

Hallo Uwe,

Ich in sehr, sehr weit entfernt von allen Querdenkern“ Kennst Du tatsächlich alle Querdenker?

Ich fürchte, dass alle Menschen, die nur die Öffentlich (Un-)Rechtlichen sehen und hören, die Querdenker-Bewegung verurteilen. Wer Demos der Querdenker im Internet gesehen hat oder auf Demos war und mit der Berichterstattung in der ARD oder im ZDF verglichen hat, dem war spätestens dann klar, wie wir belogen werden.

Diese klaren Statements geben mir aber zu denken.

Ich vermute, dass diese Statements auch nahezu allen Querdenkern zu denken geben wird. Da seid Ihr nicht sehr, sehr weit entfernt, sondern stimmt überein.

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Patricia D. 881 Kommentare Angemeldet am: 17.07.2020

Das ist doch alles total lächerlich !“

Genau, Albrecht, aber die Antwort darauf finde ich sehr übergriffig. Am besten ist es, darauf nicht mehr zu reagieren.

Viele Grüße,
Patricia

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Und wieder einmal wird sich vor der Beantwortung einer doch eigentlich ganz simplen Frage geziert. Dafür wäre keine Studie, keine Untersuchung nötig. Einfach nur eine persönliche Stellungnahme, ein Bekenntnis zu demokratischen Grundansichte.

Aber auch diese Nichtantwort sagt ja schon einiges aus.

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thorsten,

" Eine Frage, die aber jetzt schon stellen möchte:
Wärst du und deine Gesinnungsgenossen (nicht despektierlich gemeint!) denn bereit, das Wahlergebnis und die möglicherweise daraus folgenden Koalitionen auch anzuerkennen und zu respektieren; auch wenn es nicht euren Erwartungen entspricht? "

Leidest Du an Alpträumen ?

Hast Du Dir mal überlegt, dass meine Antwort mit " Ja" genausoviel wert ist wie meine Antwort" ich werde an der Spitze meiner mir treu ergebenen Truppen Berlin erobern" ?

Das ist doch alles total lächerlich !

LG,   Albrecht

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Albrecht,

ok, wir haben hoffentlich in der zweiten Jahreshälfte wieder Bundestagswahlen.

Könntest jetzt bitte auch die Frage(n) dazu beantworten?

LG Thorsten 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thorsten, 

" und wir in der zweiten Jahreshälfte wieder Bundestagswahlen haben." 

Realistischer Weise hättest Du schreiben sollen "und wir hoffentlich in der zweiten Jahreshälfte wieder Bundestagswahlen haben" 

Denn:

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundestag-laesst-verschiebung-der-naechsten-bundestagswahl-pruefen/

LG, Albrecht 

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

"das primäre Ziel sind die Grundrechtseinschränkungen, das sekundäre die Begründungen dafür.

Und selbst wenn die gefundenen Begründungen letztlich unhaltbar sind, wird es Monate dauern, bis dies verbindlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird."

Wie praktisch, dass die entsprechenden Verfahren so lange dauern und wir in der zweiten Jahreshälfte wieder Bundestagswahlen haben. Ich werde gespannt verfolgen, wie sich die Wahlergebnisse dann darstellen. Ob AFD, Widersatand 2020 or Wir2020 in 2021 nennenswert Stimmanteile hinzu gewinnen können (oder überhaupt antreten, vor lauter internen Querelen).

Eine Frage, die aber jetzt schon stellen möchte:
Wärst du und deine Gesinnungsgenossen (nicht despektierlich gemeint!) denn bereit, das Wahlergebnis und die möglicherweise daraus folgenden Koalitionen auch anzuerkennen und zu respektieren; auch wenn es nicht euren Erwartungen entspricht?

LG
Thorsten

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Uwe,

"Natürlich werden Grundrechtseinschränkungen schwieriger zu begründen sein, wenn ein geimpfter Mensch kein Gesundheitsrisiko mehr für andere darstellt."

Diese Aussage des Präsidenten des Bundestages, immerhin die Nummer zwei in der deutschen Staatshierarchie, ist an Klarheit nicht mehr zu übertreffen:

das primäre Ziel sind die Grundrechtseinschränkungen, das sekundäre die Begründungen dafür.

Und selbst wenn die gefundenen Begründungen letztlich unhaltbar sind, wird es Monate dauern, bis dies verbindlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird.

"Nur der Bundestag entscheidet, wie lange die Voraussetzung für sämtliche Grundrechtseinschränkungen gegeben ist. Er kann jederzeit erklären, dass die pandemische Notlage beendet ist."

Der Bundestag wird die pandemische Notlage ( deren Voraussetzungen nirgends verbindlich definiert sind ! ) so lange nicht für beendet erklären, wie ihn das RKI täglich mit der Anzahl der "Fälle" versorgt.

(Definition hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html8   )

Aus der Definition des RKI ergibt sich unzweideutig, dass allein das positive PCR-Ergenis zählt, denn die Zahl der "Fälle" ist unabhängig vom Vorhandensein einer klinischen Symptomatik zu erfassen.

( Zitat RKI, aaO: <<Hinweise zur Erfassung und Veröffentlichung von COVID-19-Fallzahlen

In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. In den folgenden Darstellungen sind unter „COVID-19-Fälle“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.
Es werden die bundesweit einheitlich erfassten und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und - Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Die Gesundheitsämter ermitteln ggf. zusätzliche Informationen, bewerten den Fall und leiten die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein.>>

LG,   Albrecht

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