Forum: Infektion & Prävention - Corona und mRNA-Impfstoff
"Die Aufklärungsarbeit der von dir genannten Qualitätsmedien hast Du es zu verdanken, das Du heute nur 2x und nicht 7x geimpft bist und der Ungeimpfte immer noch ungeimpft ist."
Schlicht und ergreifend: Nein.
"Du bist es den stillen Lesern im forum schuldig, sie davon zu unterrichten, wie viele Beiträge ( Plural ! ) ich gepostet habe, die einen Verweis auf das Compact Magazin enthalten haben und was Inhalt dieser von mir verlinkten Artikel war."
Ebenfalls schlicht und ergreifend: Nein.
Aber du kannst ja gerne in deiner Datenbank recherchieren...
Hallo Thorsten St.,
"..Das mag der subjektive Eindruck eines Foristen sein, der nicht mal seine eigenen Beiträge mit Verweis auf das Compact Magazin wiederfindet, .."
Du bist es den stillen Lesern im forum schuldig, sie davon zu unterrichten, wie viele Beiträge ( Plural ! ) ich gepostet habe, die einen Verweis auf das Compact Magazin enthalten haben und was Inhalt dieser von mir verlinkten Artikel war.
LG, Albrecht ( 18.07.2024 )
Hej Thorsten St.
Sehr gut erkannt, mein Lieber!
Die Aufklärungsarbeit der von dir genannten Qualitätsmedien hast Du es zu verdanken, das Du heute nur 2x und nicht 7x geimpft bist und der Ungeimpfte immer noch ungeimpft ist.
"Im vorliegenden Fall werden sich keine Vorschriften der allgemeinen Gesetze, keine gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und kein Recht der persönlichen Ehre finden lassen, aus dessen Verletzung allein die Einschränkung der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden könnte."
Das mag der subjektive Eindruck eines Foristen sein, der nicht mal seine eigenen Beiträge mit Verweis auf das Compact Magazin wiederfindet, obwohl er doch sonst immer schnell mit Verweisen auf Beiträge Anderer zur Stelle ist. ICh bin mir ziemlich sicher, dass das Verbor keine ad hoc Bauchentscheidung einer möglicherweise unfähigen Ministerin war. Auf Arbeitsebene git es in den Ministerien durchaus fachlich und sachlich versierte Mitarbeiter, die offenbar zu einer anderen Bewertung gekommen sind. Darüberhinaus sind Durchsuchungsbeschlüse i.d.R. nur mit richterlicher Zustimmung erhältlich; also findet auch hier ein rechtliche Würdigung des Sachverhalts statt.
Da mutet es schon etwas bizarr nach Dunning-Krüger an, wenn Albrecht seine juristische "Fachexpertise" (s.o.) zum Besten gibt.
Aber diese juristischen "Fachexpertisen" haben sich ja schon mehr als einmal als haltlose Dampfplauderei erwiesen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass allen gegensätzlichen juristisch angehauchten Kommentaren und Würdigungen in den verschiedensten Medien zum Trotz, final ein Gericht über Rechtmäßigkeit und Verfassungskonformität des Verbotes urteilen wird. Ich maße mir dabei nicht an, den Ausgang schon im Vorfeld vorhersagen zu können. Das Verbot eines als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Hetz- und Desinformationsblattes weckt in mir jedenfalls keine Sorgen hinsichtlich grundrechtsgefährdender Einschränkung der Meinungsfreiheit. Vor allem, da es ja weiterhin solche "Qualtitätsmedien" wie TKP, TE, AG,etc. gibt.
e Aber ich bin gerne bereit
Hallo Ole und Albrecht,
„Unter dem Vorwand, bürgerliche Freiheit zu schützen, wird bürgerliche Freiheit eingeschränkt."
Genau wie bei Corona:
Unter dem Vorwand, die Gesundheit zu schützen, wird der Gesundheit so sehr geschadet, dass es in vielen Fällen sogar zum Tod führt.
Hej Thorsten St.
Ich bin kein Freund des "Volksverpetzer", doch die Einschränkung der Pressefreiheit/Meinungsfreiheit ( und das wäre ja ein Verbot!) ist für mich kein kleines Problem in einer Demokratie....sondern der Anfang vom Ende der Demokratie
Sollten wir auch nur ein beliebiges AfD Bundesministerium bekommen, wäre ein Verbot des Volksverpetzters wohl unser kleinstes Problem.
Ach übrigen Thorsten St.
Dann hoffe mal, das Deutschland eines Tages kein von der AFD geführtes Bundesministerium bekommt. Dann kannst Du wahrscheinlich deine bevorzugte Quelle, den "Volksverpetzer" auch nicht mehr aufrufen bzw. zitieren.......
Hallo Thorsten St.,
" Auch Meinungsfreiheit hat Grenzen"
Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind ausschließlich definiert in Art 5 Abs 2 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Im vorliegenden Fall werden sich keine Vorschriften der allgemeinen Gesetze, keine gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und kein Recht der persönlichen Ehre finden lassen, aus dessen Verletzung allein die Einschränkung der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden könnte.
Dass allein der politische Wille der Bundesregierung die Einschränkung der Meinungsfreiheit rechtfertigen könnte, steht in klarem Widerspruch zu der allein dafür gültigen Regelung des Art 5 Abs 2 Grundgesetz.
LG, Albrecht ( 17.07.2024 )
Hej Albrecht,
Wie wahr, wie wahr!
Das schlimme ist, das Thorsten St. mit seinen Kommentaren diese "Tradition" unbeirrt vorsetzt.