Forum: Infektion & Prävention - Coronamassnahmen und RKI
Liebe Foristen,
nachdem sämtliche Massnahmen in der Coronapolitik auf der Grundlage der richtigen Wissenschaft ( lt. Angela Merkel ) getroffen wurden, wird es in naher Zukunft interessante Einblicke in den inneren Maschinenraum der Entscheidungsfindung geben.
Mehr als tausend Passagen geschwärzt: Multipolar veröffentlicht freigeklagte RKI-Protokolle im Original
"Die von unserem Magazin freigeklagten Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) werden nun für alle zugänglich gemacht. Die mehr als 200 Dokumente sind in erheblichem Umfang durch das RKI geschwärzt. Gegen die Schwärzungen klagen wir aktuell. Wir laden alle interessierten Journalisten zur Mitrecherche ein..."
Ein link auf die freigeklagten Protokolle des RKI befindet sich am Ende dieses Artikels:
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2
LG, Albrecht ( 21.03.2024 )
Liebe Foristen,
ergänzend zu meinem link
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1
sei noch auf diesen Artikel hingewiesen:
"WISSENSCHAFT IM GRIFF DER POLITIK
Wie die Pandemie-Paniker das Land in wenigen Tagen zum Stillstand brachten" :
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/pandemie-rki-protokolle/
LG, Albrecht ( 19.03.2024 )
Liebe Foristen,
nachdem sämtliche Massnahmen in der Coronapolitik auf der Grundlage der richtigen Wissenschaft ( lt. Angela Merkel ) getroffen wurden, wird es in naher Zukunft interessante Einblicke in den inneren Maschinenraum der Entscheidungsfindung geben:
"..Multipolar wird das Konvolut aus mehr als 200 [ freigeklagten ] Protokollen im Gesamtumfang von über tausend Seiten aus dem Zeitraum Januar 2020 bis April 2021 in Kürze veröffentlichen. Aktuell klagen wir [ Multipolar ] vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Aufhebung der Schwärzungen. Eine Verhandlung dazu wird dort am 6. Mai stattfinden. .."
Denn:
"..Entsprechende Nachfragen blockte das RKI konsequent ab. Nach einer ersten Klage von Multipolar im November 2020 zur Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs erging im März 2021 ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin, wonach die Behörde zumindest die Namen der höherrangigen Mitglieder des RKI-Krisenstabes offenlegen musste. Darauf folgend stellte Multipolar über die renommierte Berliner Anwaltskanzlei Partsch & Partner eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das RKI zögerte eine Antwort in die Länge, so dass wir Ende 2021 auf Einsicht in die Protokolle des RKI-Krisenstabes klagten. Nach jahrelangem Tauziehen der Anwälte entschied das RKI in einer überraschenden Kehrtwende 2023, die Protokolle freizugeben, allerdings mit umfangreichen Schwärzungen..."
"..Klar scheint: Wenn, wie das Protokoll vermerkt, am Wochenende vom 14. zum 15. März „eine neue Risikobewertung vorbereitet“ worden ist – und dies innerhalb des RKI geschehen sein soll –, dann müsste es beim RKI selbstverständlich auch Dokumente dazu geben: die Risikobewertung selbst sowie sämtliche Kommunikation und Beratung dazu. Dem ist aber nicht so. Die Kanzlei Raue, die das RKI im von Multipolar angestrengten Verfahren vertritt, streitet es in einem Schreiben vom September 2023 an das Verwaltungsgericht Berlin im Namen ihres Mandanten sogar rundheraus ab:
„Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von 'mäßig' auf 'hoch' befassen. (…) Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“
Das Fazit aus all dem: Die Behauptung, das RKI habe die Hochstufung – und damit die Grundlage für Lockdown und Ausnahmezustand – auf Basis wissenschaftlicher Beratungen getroffen, ist nicht länger haltbar. Die Hochstufung erfolgte abrupt, ohne dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess, auf Anweisung eines ungenannten Akteurs.
Das heißt auch: Es ist nun klar, dass die Gerichte in Deutschland, die sich bei ihren Urteilen zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen darauf verließen, dass die Risikoeinschätzung des RKI wissenschaftlich basiert war – und diese Risikoeinschätzung in den jeweiligen Verfahren eben nicht kritisch überprüften –, einen Fehler begangen haben, dessen Anerkenntnis und Aufarbeitung weiterhin ausstehen..."
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-1
LG, Albrecht ( 19.03.2024 )