Forum: Infektion & Prävention - impfen gegen corona
Dauerhaft meint hierbei eine Dauer von mehr als sechs Monaten. Im Einzelfall, schreibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), könnten sehr seltene Impfkomplikationen einen langen Zeitraum, gegebenenfalls Jahre, anhalten – "das ist aber die absolute Ausnahme". Das heißt im Umkehrschluss: Frühestens nach einem halben Jahr kann festgestellt werden, ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt. Ob oder ob nicht ein dauerhafter Impfschaden vorliegt, entscheiden die zuständigen Behörden anhand von Informationen, die sie zum jeweiligen Einzelfall einholen, beispielsweise in Form einer fachärztlichen Begutachtung. Eine solche Überprüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Quelle – Sendung MDR „Brisant“ vom 27. Januar 2022
IMPFSCHÄDEN NACH CORONA-IMPFUNG
ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN
"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz.
Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen!!!
Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.
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Die Ständige Impfkommission (Stiko) und das Robert Koch-Institut unterscheiden zwischen Impfreaktionen, Impfkomplikationen und sehr seltenen Impfschäden.
WAS IST EINE IMPFREAKTION?
Eine Impfreaktion kann sich äußern in: Kopfschmerzen, Schüttelfrost, leichtem Fieber oder Muskelschmerzen und hält wenige Stunden bis wenige Tage an. So als mache der Körper gerade eine "Mini-Grippe" durch. Eine solche Reaktion ist erwartbar, da dem Körper Viruspartikel injiziert wurden und er nun eine Immunabwehr aufbaut. Genau das ist Sinn und Zweck der Corona-Schutzimpfung.
WAS IST EINE IMPFKOMPLIKATION ODER IMPFNEBENWIRKUNG?
Impfkomplikationen/Impfnebenwirkungen sind sehr seltene "über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigungen" und der Verdacht meldepflichtig. Sie werden auch als "unerwünschte Arzneimittelwirkungen" bezeichnet.
Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind extrem selten, aber nie ganz auszuschließen. In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit der Corona-Impfstoffe und sammelt Daten.
WAS SIND IMPFSCHÄDEN?
Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden.
Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden laufen ausschließlich bei den Versorgungsämtern der Bundesländer. Laut Paul Ehrlich-Institut ist jede körperliche Reaktion, die von einem Versorgungsamt und einem Gutachter anerkannt wird, ein Impfschaden. Dabei muss es sich nicht um eine bekannte Nebenwirkung handeln. Jede Reaktion oder Krankheit kann als möglicher Impfschaden gemeldet werden. Daher wird der Begriff "Impfschaden" inflationär gebraucht und zumeist falsch verstanden.
ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN
"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz.
Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen!!!
Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Schadensersatz-Rente von bis zu 811 Euro monatlich zu. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz.
Betroffene haben auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen. In Extremfällen kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen.
Quelle - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg rät ihren Ärzten hierzu Folgendes:
2. Brauche ich zwingend eine Unterschrift von meinen Patienten, dass ich sie hinsichtlich der Corona-Schutzimpfung und deren Risiken aufgeklärt habe?
Rechtlich gesehen ist es nicht notwendig, die Patienten unterschreiben zu lassen, dass sie aufgeklärt wurden bzw. sie die Informationsblätter zur Kenntnis genommen, alles verstanden sowie in die Impfung eingewilligt haben.
Theoretisch genügt es also, die Aufklärung bzw. die Einwilligung des Patienten in der Praxisdokumentation festzuhalten.
Aus Haftungsgründen und letztlich zur Beweiserleichterung im Streitfall ist jedoch deutlich zu empfehlen, die Patienten unterschreiben zu lassen, dass sie aufgeklärt wurden bzw. sie den Aufklärungsbogen erhalten, alles verstanden und in die Impfung eingewilligt haben.
Quelle: WDR – Folgende Frage wurde gestellt und wie folgt beantwortet:
1. Warum muss man bei der Coronaschutzimpfung zwei Formulare ausfüllen?
Bevor man geimpft werden kann, müssen erst einmal Formulare ausgefüllt werden - und zwar gleich zwei. Nämlich ein Anamnesebogen und eine Einwilligungserklärung.
Das erste Formular - der Anamnesebogen - ist vor allem zur Information für die Ärztin oder den Arzt gedacht. Gerade wenn man nicht vom Hausarzt geimpft wird, der einen kennt und um Vorerkrankungen und Medikamente weiß, die man regelmäßig einnimmt, sind diese Informationen wichtig.
Aus den Antworten auf die Fragen können Ärztin oder Arzt schließen, was sie beim Impfen beachten müssen, und ob sie den Patienten zum Beispiel länger zur Beobachtung da behalten sollten. Das empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise bei Personen, die - auch durch das Einnehmen von bestimmten Medikamenten - eine Gerinnungshemmung haben. Das heißt, dass ihr Blut nicht so schnell gerinnt wie bei anderen Personen.
Mit dem zweiten Formular erhält die Patientin oder der Patient selbst Informationen über die Impfung, etwa zu möglichen Nebenwirkungen. Bei der Corona-Impfung treten nach Informationen der Ständigen Impfkommission (Stiko) meist Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen auf. In selteneren Fällen wurde auch Fieber beobachtet.
Darüber hinaus gibt man in der Einwilligungserklärung auch seine Zustimmung zur Impfung mit dem jeweiligen Impfstoff. Für den Arzt oder die Ärztin ist das wichtig, weil er oder sie verpflichtet ist, die Patienten vor einer Impfung gründlich aufzuklären. Deshalb muss man im zweiten Formular bestätigen, dass man aufgeklärt wurde und geimpft werden möchte.
Sabine,
danke für den Hinweis auf das Interview! :)
Naht das Ende der Pandemie? Interview mit Thomas Voshaar
Nobelpreis, ja, aber noch besser wäre so ein Gesundheitsminister
statt des Dauerpanik verbreitenden Gesundheitspessimisters.
to "lift this mortal Veil of fear"
um den "tödlichen Schleier der Angst anzuheben, besser noch zu beseitigen"
denn die Angst alleine ist schon schädlich ...
„Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt.“
Ich habe mir gerade angeschaut, was man unterschreiben muss bevor man geimpft wird. Du kannst ankreuzen:
Ich willige ein … oder
Ich willige nicht ein …
Wenn Du nicht einwilligst, wirst Du nicht geimpft, kommst aber Deiner Impfpflicht nicht nach.
Wenn Du Deiner Impfpflicht nachkommen willst oder besser gesagt musst, dann musst Du einwilligen. Du willigst ein, also ist es Dein Wille, lässt Dich also freiwillig impfen.
Also sehr richtig:
„Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt.“
Ist das Lauterbächlein etwa so schlau, dass er sich das so ausgedacht hat?
Hallo,
wir wollen nicht ungerecht sein, deshalb geht der Alternativ-Nobelpreis an Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. Lauterbach ;-):
„Ich glaube also, dass Ärzte jeden impfen sollten, denjenigen, der geimpft werden will, weil er der Impflicht nachkommt oder denjenigen, der sich impfen lässt ganz freiwillig. Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft. Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, dass man sich zum Schluss freiwillig impfen lässt.“
Sabine
Guten Morgen,
soeben auf DLF gehört: Naht das Pandemie-Ende? Interview mit Thomas Voshaar, Lungenklinik Moers.
Schönster Satz: Man kann eine Pandemie nicht wegimpfen.
Ich würde sagen: Nobelpreis ;-)
Schönen Tag
Sabine
Ehrlich gesagt, bin ich auch ein bisschen überrascht über die schnelle Öffnung in Dänemark. Letzte Woch war noch keine Rede davon...
51.000 Infizierte ist schon ne Hausnummer. Allerdingsg gehen die Belegung der ITS Stationen drastisch zurück. Das gilt für geimpfte und ungeimpfte. Der Aufenthalt auf der Normalstation soll bei 1-3 Tage liegen, manchmal nur ein paar Stunden. Die ersten Beobachtunen über den Belegungsverlauf wurden schon vor vielen Wochen in den Zeitungen veröffentlich. Das ist keine Momentaufnahme.
Das erklärt auch die hohe Schwankungen in der Belegungsstatistik. Mal kommen 20 neue dazu, am nächsten Tag sind wieder 60 weniger, oder umgekehrt. Die hohe Infektionszahlen trotz Regel, könnte auch ein Zeichen sein, das Masken usw. nicht sehr effektiv sind.
Die Regierung verläßt sich gerne auf ihre eigenen, dän. Untersuchungen/Wissenschaft. Der SSI ist da wohl sehr fleißig.
Vielleicht schaut die Regierung auch nach Deutschland und stellt fest....so machen wir es lieber nicht! Schlechtes Beispiel was uns der Kollege Lauterbach präsentiert...
Mal sehen, wohin die Reise geht. Die Dänen sind sehr experimentierfreudig...
Die Infektionsstatistiken zeigen auch, das es in den meisten Altesgruppen mittlerweile mehr infizierte geimpfte als ungeimpfte infizierte gibt (bezogen auf 100.000 Einwohner). Es klingt sehr ketzerisch, ist aber nun mal so.
Ich weiß, ob ich den Link hier posten darf.....ohne gelöscht oder gesperrt zu werden. Man kan den Link auch googeln: statens serum institut dashboard covid 19, gennembrud
Wenn man fit, sportlich und schlank ist, muss man vor Corona keine Angst haben - wenn man adipös ist, muss man sich in acht nehmen. Jeder hier im Forum sollte wissen, zu welcher Gruppe er gehört.
Die Impfung ist keine Offenbarung und nicht der heilige Gral!