Forum: Infektion & Prävention - impfen gegen corona
Nina, eine Frage an dich: Nach Milliarden von Impfungen, welche Impfkomplikationen, die länger als ein halbes Jahr andauern, sind denn aufgetreten? Welche waren es denn?
Ich kenne da z.B eine Infektionskomplikation, nennt sich Long Covid, um nur mal eine zu nennen.
„Das Gesundheitsamt in Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen hat seit Anfang des Jahres einen neuen Leiter: Clemens Hanne ist der neue Amtsarzt – und nicht geimpft. Die Landrätin sieht darin kein Problem.“
„Als Gründe, sich nicht mit einem mRNA-Impfstoff immunisieren zu lassen, gab er an, die Technologie sei neu und die Zulassung schneller als gewöhnlich erfolgt.“
Vollständig auf msn.
„Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sieht Gründe, die gegen eine allgemeine Corona-Impfpflicht sprechen. Sie sagte der Zeitung «Uckermark Kurier» (Samstag): «Eine allgemeine Impfpflicht stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Gerade vor dem Hintergrund der Omikron-Variante stellt sich die Frage, ob bei der gegenwärtigen Entwicklung eine allgemeine Impfpflicht noch das verhältnismäßige, vor allem erforderliche Mittel zur Bekämpfung der Pandemie ist.»“
Sie war von Juni bis November 2019 Generalstaatsanwältin und ist seit November 2019 Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg.
Quelle: msn
Ok, Wir haben jetzt gelernt, dass es Impfnebenwirkungen, Impfkomlokationen und Impfschäden geben kann (!) und dass RKI und PEI darüber Infomrationen bereit halten. Ebenso darüber, wie in einem solchen Verdachtsfall verfahren wird.
Das ist alles werd neu noch spektakulär, sonder seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Zur Anerkennung eines Impfschadens reicht es übrigens aus, wenn dieser mit ausreichender Wahrscheinlichkeit (!) auf die Impfung zurück zu führen ist:
"Rechtlich erheblich sei danach diejenige Ursache, die in besonders enger Beziehung zum eingetretenen Schaden stehe, wobei eine Alleinursächlichkeit nicht erforderlich ist. Für den Ursachenzusammenhang zwischen Impfung, Impfkomplikation und Schaden gelte der Beweismaßstab des § 61 Satz 1 IfSG, wonach die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs genügt."
Glücklicherweise kommt es im Zusammenhang mit Coropna-Schuztimpfungen nur in sehr setenen Fällen zu Impfschäden. Die Wahrscheinlichkeit für einen ungeimpft schweren Krankheitsverlauf sind deutlich höher.
Und ja, die Anerkennung eines Impfschadens kann eine langwierige und aufreibende Angelegenheit werden. Aber zum kommt das ja nur vergleichsweise selten vor.
Und ja, natürlich muss Derjenige, der einen SChaden geltend machen will, diesen auch belegen. Das ist ein Rechtsgrundsatz und hat erst mal nichts mit mit dem Thema Impfen zu tun. Wenn ich z.B. eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen will, muss ich auch belegen, dass ich überhaupt einen Schaden ursächlich mit dem Versicherungsnehmer erlitten habe. Gegen einen Parkplatzpoller fahren, sich den Kotflügel verbeuen und dann Schadenersatz von einem zufällig zeitgleich Vorbeifahrendem einfordern zu wollen, ist eben nicht vorgesehen.
LG
Thorsten
Bei "radiomuenchen.net" oder auch Youtube gibt es ein Interview mit Dr. Gerd Reuther mit dem Titel "Heilung Nebensache - Die Irrungen der Medizin. Ab der 22 Minute geht es um Corona, aber alles ist außerordentlich hörenswert.
Den Link kopiere ich nicht mehr, wird sowieso gelöscht.
Viele Grüße, Beate
Dauerhaft meint hierbei eine Dauer von mehr als sechs Monaten. Im Einzelfall, schreibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), könnten sehr seltene Impfkomplikationen einen langen Zeitraum, gegebenenfalls Jahre, anhalten – "das ist aber die absolute Ausnahme". Das heißt im Umkehrschluss: Frühestens nach einem halben Jahr kann festgestellt werden, ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt. Ob oder ob nicht ein dauerhafter Impfschaden vorliegt, entscheiden die zuständigen Behörden anhand von Informationen, die sie zum jeweiligen Einzelfall einholen, beispielsweise in Form einer fachärztlichen Begutachtung. Eine solche Überprüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Quelle – Sendung MDR „Brisant“ vom 27. Januar 2022
IMPFSCHÄDEN NACH CORONA-IMPFUNG
ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN
"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz.
Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen!!!
Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus.
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Die Ständige Impfkommission (Stiko) und das Robert Koch-Institut unterscheiden zwischen Impfreaktionen, Impfkomplikationen und sehr seltenen Impfschäden.
WAS IST EINE IMPFREAKTION?
Eine Impfreaktion kann sich äußern in: Kopfschmerzen, Schüttelfrost, leichtem Fieber oder Muskelschmerzen und hält wenige Stunden bis wenige Tage an. So als mache der Körper gerade eine "Mini-Grippe" durch. Eine solche Reaktion ist erwartbar, da dem Körper Viruspartikel injiziert wurden und er nun eine Immunabwehr aufbaut. Genau das ist Sinn und Zweck der Corona-Schutzimpfung.
WAS IST EINE IMPFKOMPLIKATION ODER IMPFNEBENWIRKUNG?
Impfkomplikationen/Impfnebenwirkungen sind sehr seltene "über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigungen" und der Verdacht meldepflichtig. Sie werden auch als "unerwünschte Arzneimittelwirkungen" bezeichnet.
Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind extrem selten, aber nie ganz auszuschließen. In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut die Sicherheit der Corona-Impfstoffe und sammelt Daten.
WAS SIND IMPFSCHÄDEN?
Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann frühestens sechs Monate nach der Impfung festgestellt werden.
Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden laufen ausschließlich bei den Versorgungsämtern der Bundesländer. Laut Paul Ehrlich-Institut ist jede körperliche Reaktion, die von einem Versorgungsamt und einem Gutachter anerkannt wird, ein Impfschaden. Dabei muss es sich nicht um eine bekannte Nebenwirkung handeln. Jede Reaktion oder Krankheit kann als möglicher Impfschaden gemeldet werden. Daher wird der Begriff "Impfschaden" inflationär gebraucht und zumeist falsch verstanden.
ENTSCHÄDIGUNG BEI IMPFSCHÄDEN
"Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das Robert Koch-Institut. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz.
Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen!!!
Wie wahrscheinlich es ist, dass die Impfung im jeweiligen konkreten Fall tatsächlich zu Nebenwirkungen geführt hat, muss immer ein medizinisches Gutachten klären. Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Schadensersatz-Rente von bis zu 811 Euro monatlich zu. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz.
Betroffene haben auch Anspruch auf Heilbehandlungen und einen Ausgleich für berufliche Einkommenseinbußen. In Extremfällen kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen.
Quelle - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg rät ihren Ärzten hierzu Folgendes:
2. Brauche ich zwingend eine Unterschrift von meinen Patienten, dass ich sie hinsichtlich der Corona-Schutzimpfung und deren Risiken aufgeklärt habe?
Rechtlich gesehen ist es nicht notwendig, die Patienten unterschreiben zu lassen, dass sie aufgeklärt wurden bzw. sie die Informationsblätter zur Kenntnis genommen, alles verstanden sowie in die Impfung eingewilligt haben.
Theoretisch genügt es also, die Aufklärung bzw. die Einwilligung des Patienten in der Praxisdokumentation festzuhalten.
Aus Haftungsgründen und letztlich zur Beweiserleichterung im Streitfall ist jedoch deutlich zu empfehlen, die Patienten unterschreiben zu lassen, dass sie aufgeklärt wurden bzw. sie den Aufklärungsbogen erhalten, alles verstanden und in die Impfung eingewilligt haben.
Quelle: WDR – Folgende Frage wurde gestellt und wie folgt beantwortet:
1. Warum muss man bei der Coronaschutzimpfung zwei Formulare ausfüllen?
Bevor man geimpft werden kann, müssen erst einmal Formulare ausgefüllt werden - und zwar gleich zwei. Nämlich ein Anamnesebogen und eine Einwilligungserklärung.
Das erste Formular - der Anamnesebogen - ist vor allem zur Information für die Ärztin oder den Arzt gedacht. Gerade wenn man nicht vom Hausarzt geimpft wird, der einen kennt und um Vorerkrankungen und Medikamente weiß, die man regelmäßig einnimmt, sind diese Informationen wichtig.
Aus den Antworten auf die Fragen können Ärztin oder Arzt schließen, was sie beim Impfen beachten müssen, und ob sie den Patienten zum Beispiel länger zur Beobachtung da behalten sollten. Das empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise bei Personen, die - auch durch das Einnehmen von bestimmten Medikamenten - eine Gerinnungshemmung haben. Das heißt, dass ihr Blut nicht so schnell gerinnt wie bei anderen Personen.
Mit dem zweiten Formular erhält die Patientin oder der Patient selbst Informationen über die Impfung, etwa zu möglichen Nebenwirkungen. Bei der Corona-Impfung treten nach Informationen der Ständigen Impfkommission (Stiko) meist Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen auf. In selteneren Fällen wurde auch Fieber beobachtet.
Darüber hinaus gibt man in der Einwilligungserklärung auch seine Zustimmung zur Impfung mit dem jeweiligen Impfstoff. Für den Arzt oder die Ärztin ist das wichtig, weil er oder sie verpflichtet ist, die Patienten vor einer Impfung gründlich aufzuklären. Deshalb muss man im zweiten Formular bestätigen, dass man aufgeklärt wurde und geimpft werden möchte.
Sabine,
danke für den Hinweis auf das Interview! :)
Naht das Ende der Pandemie? Interview mit Thomas Voshaar
Nobelpreis, ja, aber noch besser wäre so ein Gesundheitsminister
statt des Dauerpanik verbreitenden Gesundheitspessimisters.
to "lift this mortal Veil of fear"
um den "tödlichen Schleier der Angst anzuheben, besser noch zu beseitigen"
denn die Angst alleine ist schon schädlich ...