Forum: Infektion & Prävention - Corona und mRNA-Impfstoff

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Ole 1385 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej Thorsten St.

"So what? Gerade das zeigt doch, dass sehr wohl unterschiedliche Meinungen berichtet werden können."

Gerade das zeigt es NICHT (!), sonst hättest Du auch weiterhin das verbotene Magazin kaufen können! Mußt Du natürlich nicht, wenn dich der Inhalt nicht anspricht.

 

 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Ole, 

Unter dem Vorwand, bürgerliche Freiheit zu schützen, wird bürgerliche Freiheit eingeschränkt."

Genau darum geht es. Von Tilo Gräser stammt ein Kommentar, der heute in transition-news abgedruckt ist. Es heisst dort sehr zutreffend:

"Für das Verbot des Magazins «Compact» gibt es keinerlei Rechtfertigung. Es ist ein Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit und bedroht alle Kritiker des Staates und der herrschenden Politik.... 

..Diffamierung und Ausgrenzung Andersdenkender und Andersmeinender in der Bundesrepublik trotz des Grundgesetzes und mit allen Mitteln des Staates gibt es schon länger. .... Es handelt sich dabei um eine bittere und traurige Traditionslinie des deutschen Obrigkeitsstaates.

Einen schlimmen Höhepunkt erreichte dies erneut mit der politisch verursachten «Corona-Krise». Ich habe gesehen, wie vor nicht allzu langer Zeit deutsche Polizisten Jagd auf Menschen machten, die mit dem Grundgesetz in der Hand für ihre Grundrechte demonstrierten.

Mit dem angeblichen Ziel des Gesundheitsschutzes wurden nicht nur die Grundrechte aller Menschen massiv beschnitten. Wer die Corona-Politik kritisch sah und sich dazu äußerte sowie vor den Folgen warnte, wurde auch in einem bis dahin unbekannten Maß diffamiert, ausgegrenzt und entwürdigt. Dies ging so weit, dass Existenzen zerstört wurden..."

LG, Albrecht ( 17.07.2024 )

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Ja, das Medienecho auf das Compactverbot ist durchaus nicht einheitlich.

So what? Gerade das zeigt doch, dass sehr wohl unterschiedliche Meinungen berichtet werden können.

Ob Faser jetzt eine gute oder schlechte  Innenministerin ist, will ich gar nicht beurteilen und ist auch nicht Gegenstand der Diskussion. Fakt ist, dass Compact als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. Und dass es erstmal,  bis zu einer gerichtlichen (!) Erklärung des Gegenteils verboten ist.

Klar ist auch, dass andere, ähnlich gelagerte Medien und ihre Konsumenten und Anhänger sich jetzt in einer Mitleid erregenden Selbstvictimisierung als Opfer und Märtyrer gerieren werden. Meinungsfreiheit ist aber nicht absolut. Auch Meinungsfreiheit hat Grenzen. Und die hat Compact offensichtlich aus Sicht des Bundesinnenministeriums überschritten. Alles Weitere werden im Zweifelsfall Gerichte zu klären haben.

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Ole 1385 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej

Interessante Artikel der deutschen Mainstreampresse über das Vorgehen der Innenministerin von "Compact"

Focus:

"Gleichzeitig distanzierte sich der MVFP von den Inhalten des Magazins, betonte jedoch: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungen als ihre Grundlage sind jedoch zentrale Elemente jeder gelebten Demokratie, und ihre Grenzen dürfen nicht politisch definiert werden, sondern sind durch das Strafgesetzbuch geregelt. Ein Verstoß gegen Strafgesetze wurde von der Innenministerin nicht vorgetragen.“

https://www.focus.de/politik/deutschland/verband-kritisiert-compact-verbot-schwerwiegender-eingriff-in-pressefreiheit_id_260147023.html

 

Berliner Zeitung:

"Man sollte immer hellhörig werden, wenn Politiker Dinge verbieten, die sie als „Hass und Hetze“ bezeichnen."

"....Und schließlich fragt man sich, welche Schlüsse die Leser der Publikation mit einer angeblichen Auflage von 40.000 Exemplaren und die 345.000 Abonnenten des YouTube-Kanals ziehen.

Sie denken sowieso, die Regierung will ihnen die freie Meinung verbieten. Bisher konnte man ihnen antworten: Aber es gibt doch Compact! Was beschwert Ihr Euch?

Gestern sahen sie Bilder, wie vermummte Einsatzkommandos den Chefredakteur aus dem Bett klingeln und alles beschlagnahmen – also das, was Compact immer behauptet hat.

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/compact-verbot-frueher-wurden-rechtsextreme-spinner-ignoriert-doch-die-nervositaet-steigt-li.2236150

 

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Ole 1385 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej Thomas V

"Das Verhalten von Frau Fäser ist nicht das erste Mal bedenklich, im Fall des Magazinverbots vermutlich auch rechtlich zu beanstanden. Als Innenministerin ist sie eine Katastrophe! Es ist unglaublich, mit was für einem Personal uns diese Ampel "beglückt"!"

Dazu zitiere ich mal die  Meinung eines Foristen einer anderen Seite 

"Interessant ist der Gewöhnungseffekt! Die Herrschenden legen die Zügel immer fester an, aber die meisten Menschen erkennen das nicht als Gefahr, weil es langsam geht. Jeder Schritt in Richtung Freiheitsentzug wird mehr und mehr akzeptiert und für normal gehalten, bis der nächste Schritt folgt. Das geht so weiter, bis wir im Totalitarismus gelandet sind!"

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Ole 1385 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej

Wäre das deutsche Parlament und die deutsche Bevölkerung nicht durch die verantwortlichen Politikern desinformiert worden, sondern ordnungsgemäß aufgeklärt worden, wäre es nich zu einer partiellen Impfpflicht in Deutschland gekommen:

RKI Protokoll vom 24.8.2021

"BMAS und BMVg verweisen auf die Studie ‚Impact of Delta on viral burden and vaccine effectiveness against new SARS-CoV-2 infections in the UK‘ der Universität Oxford, wonach sowohl symptomatische Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Geimpften.“

 

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Thomas V. 6035 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Da muss ich Albrecht mal zustimmen. Das Verhalten von Frau Fäser ist nicht das erste Mal bedenklich, im Fall des Magazinverbots  vermutlich auch rechtlich zu beanstanden. Als Innenministerin ist sie eine Katastrophe! Es ist unglaublich, mit was für einem Personal uns diese Ampel "beglückt"!

 

 

 

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:-) 7234 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

"Ich halte das Compact Verbot deswegen für ein schlechtes Ergebnis, weil es verfassungswidrig ist."

Oh, ich Dummerchen. Ich dachte immer, die Beurteilung darüber, ob eine Maßmnahme verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist, obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Jetzt lerne ich doch, dass diese abschliessene Beurteilung auch von Abrecht getroffen werden kann. Man lernt doch nie aus...

Will Compact kann richtig viel Geld im Rechtsstreit sparen,
einfach mal den Albrecht fragen.

 

Blöd nur, dass es hier nicht um Verfassngsmäßigkeit geht, sondern erst mal  "nur" um Rechtmäßigkeit eine Verwaltungsaktes und damit ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die vorerst zuständige Instanz.

Und zu Herrn Kubicki. Vielleicht hat er ja sogar Recht mit seiner Einschätzung(!). Aber es liegt nun mal in der natur der Sache, dass Anwälte immer erstmla nur eine Einschätzung / eigene Interpretation / Sichtweise abgeben. Man wird sehen, wie es weiter geht..

Vorerst wird das Magazin jedenfalls keine weiteren Haß-, Hetz - oder Desinformationen unters Volk bringen können.

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Ole 1385 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej,

Unter dem Motto: Wer wird der nächste sein?

interessant was die "Junge Welt", immerhin vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet und als das bedeutendste und auflagenstärkste Printmedium im Linksextremismus  eingestuft, zum Verbot von Compact denkt.

„Unrecht wird nicht Recht, nur weil es mal den Richtigen trifft.“

Unter dem Vorwand, bürgerliche Freiheit zu schützen, wird bürgerliche Freiheit eingeschränkt.

Im Moment des vermeintlichen Notstands zeigt sich, was der Möglichkeit nach immer schon vorlag: Die Werte der bürgerlichen Gesellschaft, auf denen das Selbstverständnis des sich freiheitlich sehenden Staats, mithin das Gefühl moralischer Dignität gegenüber autokratischen Systemen steht, sind nicht universell, sondern partikular.

Sie werden abgebaut, sobald es erforderlich scheint. Freiheit wird gepflegt, solange sie nichts kostet. Dass diese Werte zur Stunde – und unter Beifall der Zivilgesellschaft – fallen, ist kein Skandal, es ist ein Wahrheitsereignis. Ein Staat macht sich kenntlich.“

Dazu passt folgende Aussage

...2023 waren 40 Prozent der Befragten der Meinung, dass man in Deutschland seine politische Meinung frei sagen kann.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1067107/umfrage/umfrage-zur-meinungsaeusserung-in-deutschland/ NUR 40% !!!!

 

 

 

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Albrecht 2779 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Nachtrag:

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert das Vorgehen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beim Verbot des „Compact“-Magazins. „Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen“, so Kubicki am Dienstagnachmittag.

„Der Satz von Nancy Faeser: `Ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten`, ist daher problematisch.“ Denn das Vereinsrecht ermögliche das Verbot von Vereinen und nicht von Medien, so der FDP-Politiker. Die Äußerung von Faeser könnte daher den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter „Compact“ stehenden GmbH vorgeschoben sei.

„Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft.“ Kubicki selbst hat keine Zweifel daran, dass es sich bei „Compact“ um ein „rechtsextremistisches Blatt“ handele. Vieles spreche jedoch dafür, dass man auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen hätte handeln können und müssen, so der FDP-Politiker.

Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.“

Das Bundesinnenministerium hatte am Montag das umstrittene „Compact“-Magazin verboten. Rechtsgrundlage sei das Vereinsrecht, teilte das Haus von Ministerin Faeser mit. An den Durchsuchungen von 14 Objekten in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht waren demnach 339 Einsatzkräfte beteiligt.

 

https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/kubicki-uebt-kritik-an-faesers-vorgehen-bei-compact-verbot-133193.html 

 

LG, Albrecht ( 17.07.2024 )

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