Forum: Infektion & Prävention - impfen gegen corona

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Albrecht 2735 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thorsten St.,

Deine Frage: 

"Was auch gleich weiter führt, zur Frage  wie man denn DNA Verunreinigungen in Impfstoffen nachweisen will, ohne PCR? "

wird in dem von mir am 16.05.2024 verlinkten Artikel von Prof. Walach beantwortet:

"Frau König hat einen an sich total simplen Trick angewandt: Sie verwendet ein Standard-Labor-Verfahren, das ein Leuchtsignal an die DNA koppelt. So kann man mithilfe eines Messverfahrens, das die Menge der Lichtsignale erfasst, die Menge der DNA, die diese Signale aussenden, präzise messen und damit die DNA-Menge genau bestimmen. Dies ist im Übrigen dieselbe Methode, mit der die Hersteller die Menge der RNA dokumentieren, nur dass es eben ein leicht verändertes Signal für die DNA zusätzlich erfordert. Warum diese Methode nicht sofort zur Bestimmung der DNA eingesetzt wurde, auch darüber müssen Behörden und Hersteller Rechenschaft geben."

Also nichts mit PCR !

Als Dipl.Ing. Sollte Dir doch bekannt sein, dass der PCR-Test hervorragend dazu geeignet ist, die Abwesenheit einer Substanz zu dokumentieren ( wenn bei 40-fach Amplifikation das Ergebnis immer noch negativ ist, kann davon ausgegangen werden, dass die gesuchte Substanz in der untersuchten Substanz nicht vorhanden ist ), dass er aber ungeeignet ist, ein vermehrungsfähiges Virus zu detektieren. Genau dazu wurde er aber von der Coronapolitik missbraucht. Was wenig überraschend war, weil auch Frau Merkel bei Ihrer Presseerklärung vom Sommer 2021 feststellte, dass mit dem PCR-Test selbstverständlich ein infektiöses Virus nachgewiesen werden könnte.

 

LG, Albrecht ( 17.05.2024 )

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Patricia D. 865 Kommentare Angemeldet am: 17.07.2020

Hallo Albrecht,

danke für Deinen Link. Ich kann jeden Satz darin unterstreichen.

Im Jahr 2014 sagte Drosten: „Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.

Das sollte im Jahr 2020 bei der Plandemie natürlich nicht mehr gelten und vielleicht wird auch gleich wieder das Smiley mit einer „Begründung“ kommen, warum es 2020 nicht gelten sollte.

Mit der hochempfindlichen PCR kann man geringste Mengen nachweisen, wenn man die PCR lange genug laufen lässt, aber sie kann nicht nachweisen ob es z.B. Influenza- oder Corona-Viren. Deshalb gab es plötzlich keine Influenza mehr.

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:-) 7180 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Schöner Artikel,  Albrecht.

Der schlägt  mal wieder mit den Kochschen Postulaten herum. Dabei verkennt er, dass diese Postulate älter sind, als die Entdeckung des Virus. Diese Postulate bezogen sich auf Bakterien, Mikroben und Parasiten.

Ach ja, offen bleibt leider auch die Frage, wie Viren denn nachgewiesen werden sollen, wenn  doch PCR Tests so inhärent ungeeignet sein sollen? 

Was auch gleich weiter führt, zur Frage  wie man denn DNA Verunreinigungen in Impfstoffen nachweisen will, ohne PCR? Oder wie man ohne PCR zwischen "natürlichen" und "künstlichen" Spikeproteinen unterscheiden will.

Dafür sind PCR Test dann offenbar genau  genug  und zuverlässig genug...

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Patricia D. 865 Kommentare Angemeldet am: 17.07.2020

Wenn man nach Frau Prof. Brigitte König sucht, stößt man natürlich auch auf einen Eintrag von Psiram und dem Volksverpetzer. Ich zumindest muss diese Seiten nicht öffnen, denn das wäre Zeitverschwendung, da ich mir vorstellen kann, wie die darüber schreiben.

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Albrecht 2735 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Liebe Foristen, 

Comirnaty-Impfchargen sind 300- bis 500-fach mehr mit DNA verunreinigt, als durch die ursprüngliche Zulassung garantiert

ein sehr lesenswerter Artikel von Prof. WWallach zu den DNA-Verinreinigungen im Biontech-Impfstoff endet mit den Sätzen:

"Was Frau König hier publiziert hat, ist keine biochemische Geheimwissenschaft. Das ist Standardlabortechnik. Der Skandal ist, dass es ein freiberuflich aktives Labor tun musste und nicht unsere steuerfinanzierten Prüfer vom Paul-Ehrlich-Institut oder unsere anderen staatsfinanzierten Labore der Max-Planck-Institute oder der Universitäten. Der Skandal ist, dass das jetzt, 3 Jahre nach Beginn der Impfkampagne offenkundig wird. Jetzt, wo sich die Klagen über Impfnebenwirkungen häufen. Darüber kann man sich auf der Webseite der MWGFD informieren (z.B. https://www.mwgfd.org/symposium-impfgeschaedigte/). "

 

https://harald-walach.de/2024/05/15/comirnaty-mit-bis-zu-500-facher-dna-verunreinigung-im-vgl-zur-zulassungsgarantie/  

 

LG, Albrecht ( 16.05.2024 )

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Ole 1377 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Hej,

Eine neue Haushaltskontaktstudie aus DNK [Dänemark, Anmerkung A.V.] zeige, dass die mRNA-Booster-Impfung einen 46%igen Schutz vor Infektion mit Omikron bietet, die zweifache Impfung jedoch nicht.”

Dass der Expertenrat trotz dieser geringen Schutzwirkung eine Impfpflicht erwogen hat, zeigt eine gewisse Willkür.

Immerhin hat die Weltgesundheitsorganisation im April 2020 – also bevor die Covid-Impfstoffe zugelassen wurden – vorgegeben, dass diese Impfstoffe einen Schutz von mindestens 50 Prozent bieten sollen, wie die Journalistin Velázquez schreibt.

Das wollte das Kanzleramt womöglich verheimlichen:

Immerhin war die Stelle mit der Prozentzahl von „46% Schutz vor Omikron“ in der ursprünglichen Version geschwärzt. Die Begründung der Anwälte vom Kanzleramt war dazu: Die Prozentzahl stammte aus einer “noch nicht veröffentlichten Datenauswertung”. Aha

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/rki-protokolle-corona-entschwaerzung-gerichtsprozess/

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Albrecht 2735 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Thomas,  

"offenbar ist die Fähigkeit abhanden gekommen, Texte im vollen Umfang zu erfassen."

Diese Fähigkeit war ausser bei Dir und Thorsten St. bei niemandem auf der ganzen Welt jemals vorhanden. Ihr beiden seid die einzigen Verkünder der Wahren Wahrheit. Jetzt und in Ewigkeit. Amen.

 

LG, Albrecht ( 14.05.2024 )

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Thomas V. 6032 Kommentare Angemeldet am: 22.05.2018

Thorsten, auffallend!

Da ereifern sich unsere beiden QDs über etwas, was ich gar nicht sagte. Damit kristallisiert sich eine deutliche Nebenwirkung der Corona-Zeit heraus: offenbar ist die Fähigkeit abhanden gekommen, Texte im vollen Umfang zu erfassen.8

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Albrecht 2735 Kommentare Angemeldet am: 15.06.2018

Hallo Ole, 

"Also: Alles richtig gemacht? "

Die Coronapolitiker vielleicht nicht, aber Thomas und Thorsten St. haben immer richtig gedacht. Denn wer sich als Inhaber und Missionar der Wahren Wahrheit empfindet, kann gar nicht mehr anders als Andere zu schmähen. Nur das bewahrt vor der Einsicht, während und mit Corona und mit der Coronapolitik betrogen worden zu sein. Bis zum letzten Atemzug werden sie laut verkünden, das die Missstände der Coronapolitik nur angebliche Missstände waren. Über die Motive zu sprechen lasse ich lieber.

 

LG, Albrecht ( 14.05.2024 )

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Ole 1377 Kommentare Angemeldet am: 06.06.2023

Kein Unterschied zwischen „mit“ und „wegen“ Corona

Kritiker merkten schon früh in der Corona-Pandemie an, dass es in den offiziellen Zahlen vom Robert-Koch-Institut keine Unterscheidung zwischen den Menschen, die „an“ Covid-19 und denen, die „mit“ Covid-19 gestorben sind, gegeben habe.

Diese Kritiker befürchteten, die Covid-Todeszahlen würden so verzerrt:

Ist beispielsweise jemand durch einen Autounfall gestorben, wurde er nicht selten trotzdem als Corona-Toter gezählt. Eine weitere Entschwärzung liefert nun den Beweis dafür, dass der Expertenrat diese Verzerrungen unterstützte – oder sogar wünschte: I

In einer Sitzung am 18. Januar 2022, berieten die Experten, „keine Unterscheidung bei der stat. (stationären) Aufnahme zwischen Aufnahmen ‚mit‘ und ‚wegen‘ Covid-19 zu machen, da eine abschließende Unterscheidung oft kaum möglich sei“.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/rki-protokolle-corona-entschwaerzung-gerichtsprozess/

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