Forum: Mental - Um die Welt gejoggt!
Der vons uns allen sehr geschätzte Doc hat mitunter eine sehr eigenwillige Wahrnehmung von Leistung und von Gesellschaftspolitik. Aber er hat ja auch schon mal Herrn Seehofer persönlich kennengelernt...Ich zum Glück nicht!
Was besonders interessant ist für Selbständige: des Deutschen liebstes Kind, das Auto, kann man steuerlich geltend machen, sprich dadurch die Steuerlast vermindern. Fahrtenbuch führen, Firmenwagen ...
(Ich will hier gar keine weiteren Tricks angeben, weil ich auf der Seite des Staates stehe ...)
Vor kurzem gingen doch die Paradise Papers durch die Presse, im Gegensatz zu den Panama Papers waren das alles legale Tricks - katastrophal.
Der Arbeitnehmer mit seiner Lohnsteuerkarte kann gar nichts machen, okay: Fahrten zwiwschen Wohnung und Arbeitsstätte, aber das wird genauestens geprüft vom Finanzamt - nicht so wie eine Betriebsprüfung beim Unternehmer, die vielleicht alle 10 oder 20 Jahre mal kommt (wenn überhaupt).
@ Christine:
die Kapitalertragsteuer zahlt jeder, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt - also nicht hauptsächlich Selbständige -, sondern die Sparer und die Menschen, die Aktien halten.
Sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird wie die Lohnsteuer direkt von den Bruttozinsen bzw. von der Dividende abgezogen .
Und das Gehalt des Geschäftsführeres, das du anführst, mindert die Steuerlast der GmbH.
@ Thorsten
"durch Verquickung von Privat- und Geschäftskosten" kann sich niemand die Umsatzsteuer wieder holen. Ich kann dir an dieser Stelle das Prinzip der USt nicht erklären, das dauert zu lange. Aber es ist bestimmt auf wiki nachvollziehbar erklärt.
Die USt zahlt der Verbraucher, wenn du EW-Pulver kaufst, ist darin die USt enthalten, der Unternehmer bekommt erst einmal das Geld für das Pulver inkl. USt, muss sie also an das FA abführen.
Hier ist die Steuerspirale 2016 - besonders für Sie, Herr Strunz:
https://www.steuerkanzlei-chwatal.de/steuerspirale-2016/
an der Spitze: die USt, die der Endverbraucher zahlt (wird sie erhöht, sind besonders die ärmeren Menschen betroffen)
an 2. Stelle: die Lohnsteuer, die den Nichtselbständigen zwangsweise vom Gehalt gleich abgezogen wird
an 3. Stelle erst die Einkommensteuer, aber man beachte, dass die Lohnsteuer mehr als 3 1/2 x so hoch ist wie der Einkommensteuer (!).
Diese Einkommensteuer wird aber nicht nur von den Selbständigen und Gewerbetreibenden gezahlt, sondern auch von den Arbeitnehmern, wenn sie zur Einkommensteuer veranlagt werden, sprich eine ESt-Erklärung abgeben und zusätzlich noch andere Einkünfte - etwa aus Vermietung und Verpachtung - haben.
Und dann seht euch mal die äußerst zahlreichen sonstogen Verbrauchsteuern an, die hauptsächlich auch wieder die Arbeitnehmer zahlen: Schaumweinsteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer etc., etc. Und die Mineralölsteuer, die jeder beim Tanken zahlt ...
Aber die Kapitalertragssteuer haut schon rein. Und Einkommensteuer zahlt der GmbH-Geschäftsführer natürlich auch.
Umsatzsteuer: Zahlt der Endverbraucher
Lohnsteuer für die Mitarbeiter: Geht vom Gehalt des Mitarbeiters ab
Gewerbesteuer: Ist der allergeringste Anteil, da man erstmal in die Gewinnzone kommen muss, bei der Gewerbesteuer überhaupt anfällt.
Nur um das mal klarzustellen, für die, die das Zwinkern nicht verstanden haben. ;-)
Die Firma führt ab, ja, aber die Kosten tragen andere.
Zu nennen wären evtl. noch Krankenkassenbeiträge - der eine große Löwenanteil an diesem "Gesundheits"-Fiasko in dem wir stecken.
@Robert
Dr. Strunz geht es nicht darum 100%-tig richtige Aussagen zu treffen. Es geht ihm darum eine Botschaft rüberzubringen. Mein vorheriger Beitrag ist sicher mit einem Augenzwinkern zu verstehen.
Eine philosophisch-VWL-Debatte...im Gesundheitsforum, warum nicht!
@Chris: Nehmen wir eine Firma mit 50 Angestellten, Inhaberbasiert. Fast alle Angestellten sind Akademiker und erwirtschaften in vielen Projekten eine Gesamtsumme von ca. 6 MIO Euro. Wer hat das erwirtschaftet, der Chef oder die 50 Mannen insgesamt?
"Natürlich" erfolgt die Überweisung der Steuern, Abgaben und KV von der Firma und somit vom Inhaber...aber wer hat das Geld erwirtschaftet?
;-)
Kann man nicht einfach am Steueraufkommen des Bundes ablesen, wer wirklich dieses Land bezahlt? Erwirtschaften tun es sicherlich nicht die paar wenigen Selbstständigen...sind viel zu wenige.
@Nils:
Ich halte dagegen: Die Hauptlast an Steuern bezahlen die Selbständigen.
Denn die überweisen (oder lassen abbuchen) die Umsatzsteuer, Lohnsteuer für die Mitarbeiter, Gewerbesteuer etc. ans Finanzamt. Das was die Nichtselbständigen ans Finanzamt bezahlen(!) ist doch sehr gering.
Hallo Thorsten,
"dafür aber null Chance hat, sich auch nur einen Beuchteil an MwSt zurück zu holen"
Du meinst die Einkommensteuer (ESt).
Und was mit der MWSt für Geschäfte gemacht werden, das glaubt man nicht. "Karussellgeschäfte", das kannst du als Nichtselbstständiger auch nicht - das sind Betrügereien, die jahrelang gelaufen sind - in Millionenhöhe.
Das führt aber ab vom Thema.
Ich betone es noch einmal: Die Hauptlast an Steuern tragen die Nichtselbständigen.