Gut aufgehoben
Sind wir hier in Deutschland. Glauben Sie mir. Vergleichsweise. Sie werden bewacht und betreut an Ecken und Enden, von denen Sie gar nichts wussten. Könnte man Ihnen beim Thema Ernährung klar machen…
- Ein Aff´ hat Hunger. Der pflückt die Frucht und beißt hinein. Ach du meine Güte! Der kennt ja gar nicht die Gefahrenpotentiale! Ist der Anbau der Frucht überwacht? Geht´s da mit rechten Dingen zu? Ist die Frucht auch frei von schädlichen Stoffen? Wer misst das? Wer kümmert sich darum? Hat die ihr ordnungsgemäßes Bio-Siegel? Ist die präzise Inhaltsangabe auf der Verpackung (!) aufgestempelt? Und so weiter.
Ein besonders schönes Beispiel lese ich soeben in der MMW 2018.11/160, Seite 25. Da geht es um eine Taxifahrt. Etwas ganz einfaches. Glauben Sie, glaubte ich.
- Ein alter Herr hatte sich den Fuß gebrochen, war aus dem Krankenhaus mit einem Gips entlassen, sollte jetzt zur notwendigen ambulanten Nachkontrolle in die Klinik fahren. Zwei Kilometer. Rentner ohne Geld, bekommt einen „Taxi-Schein“ vom Arzt.
Einfach. Wir sind eine mitfühlende Gesellschaft. Die Fahrt kostet 8€. Soll er sie haben. Tja:
- Der Arzt schreibt den vorgeschriebenen „blauen Zettel“ für den Krankentransport mit dem Taxi. Geht sogar selbst zur Kasse, um diesen genehmigen zu lassen.
- Erfährt dort: „So einfach geht das nicht.“ Da müsse zuerst
- der Patient einen Unfallfragebogen ausfüllen, woraufhin ein Antrag auf Kostenübernahme an den MDK zu stellen sei.
- Der MDK wiederum würde sich dann mit einer Anfrage an den Arzt wenden, damit der den Vorgang aus seiner ärztlichen Sicht schildere.
- Erst dann könne der MDK den Antrag eventuell genehmigen und dies im nächsten Schritt auch der Krankenkasse des Patienten mitteilen.
Na gut. Bürokratie. Aber jetzt erstattet die Kasse doch die Fahrt von 8€?
- Als nächstes, stellt sich heraus, schickt die Kasse einen (neuen) Fragebogen an den Patienten, um erst einmal zu eruieren, wie der Unfall aus seiner Sicht überhaupt passiert ist:
- Zusätzlich stellt sie dann schriftlich die Frage (mit Bitte um schriftliche Antwort) ob der Patient bereit sei, die 5€ Selbstbeteiligungskosten pro Fahrt zu zahlen.
- Und dann passiert ´s: Sie werden ´s nicht glauben. Dann wird die Bescheinigung für die Taxifahrt ausgestellt.
Die selbstverständlich erst dann vom Taxiunternehmen abgerechnet werden kann, wenn das Krankenhaus abgestempelt hat, von wann bis wann der Patient da war (finden Sie da mal jemand mit dem Stempel).
Resultat: Der ganze Vorgang spart dem Patienten 3€. Moment, Moment, Moment:
- Dafür ist dieser Vorgang aber auch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für drei oder vier Menschen über mindestens drei bis vier Stunden. Und dazu wurde seitenweise Papier bedruckt.
Verstehen Sie jetzt, wie gut Sie aufgehoben sind bei uns in Deutschland? Wie man sich um Sie kümmert? Rührend! Besorgt!
Damit bloß sich nicht so ein armer Rentner einfach 3€ erschleicht. Das wird penibel und korrekt überwacht.
Fällt mir nur noch das Wort BAMF ein.